Der linke Tierschützer Martin Balluch, der rechte Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der grüne Ex-Politiker Christoph Chorherr haben eines gemeinsam: Sie alle blieben nach jahrelangen Strafverfahren, die mit Freisprüchen endeten, auf teils sechsstelligen Anwaltskosten sitzen. Der Grund: In Österreich ist die Entschädigung für Unschuldige mit maximal 10.000 Euro gedeckelt und damit oft deutlich zu niedrig – vor allem in Verfahren, die sich über Jahre ziehen.

Freigesprochene bleiben nach jahrelangen Strafverfahren auf teils sechsstelligen Anwaltskosten sitzen.
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Zwar hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass der geringe Kostenersatz mit den Grundrechten vereinbar ist. Gerecht ist die Regelung aber nicht. Auch in Deutschland und der Schweiz ist eine angemessene Entschädigung Standard. Denn egal aus welchem Grund Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen werden: Sie sind unschuldig. Und warum sollten Unschuldige, die ins Visier der Justiz geraten sind, dann auch noch den finanziellen Ruin fürchten müssen?

Gegen eine Reform, die Fachleute seit Jahrzehnten fordern, spricht wenig. Kritiker befürchten, dass Staatsanwälte, um das Budget nicht zu belasten, in weniger stichhaltigen Fällen nicht mehr anklagen. Das sollten sie aber ohnehin nicht tun. Die Entschädigung müsste freilich für alle gleich hoch sein und könnte sich etwa an den Honorarkriterien der Anwaltschaft orientieren. Wer sich einen teuren Anwalt leistet, würde dann genauso viel bekommen wie jemand, der weniger Geld ausgibt. (Jakob Pflügl, 25.1.2023)