Handy, Laptop oder Tablet – von Kindesbeinen an nehmen diese Geräte eine wichtige Rolle ein. Die Allrounder kommen in verschiedenen Bereichen zum Einsatz, ob beim Schauen von Videos oder beim Spielen von Online-Games. Bereits im Kindergartenalter sind viele mit dem Umgang vertraut und finden sich auf dem Touchscreen von Mamas oder Papas Smartphone zurecht – und das noch bevor sie überhaupt lesen können. Bei Jugendlichen sieht das nicht anders aus: Sie scheinen manchmal gar mit ihren Mobilgeräten verwachsen zu sein und geben ihr Privatleben bereitwillig auf Social Media preis. Welche Konsequenzen ihre Aktionen haben können und welche Gefahren lauern, ist ihnen meist aber nicht bewusst.

"Wir wollten etwas entwickeln, das Kindern und Jugendlichen hilft, die komplexen Themen, mit denen sie täglich konfrontiert sind, besser zu verstehen", sagt Marie-Catherine Wagner, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien.
Foto: Getty Images/dolgachov

Gemeinsam mit der österreichischen Datenschutzbehörde hat die Universität Wien deshalb das Projekt "privacy4kids – Rising awareness about privacy of children in the digital age" entwickelt. "Es ist wichtig, schon Kinder damit vertraut zu machen. Ihr Leben ist vollständig digitalisiert, und sie erleben alltäglich, was das bedeutet", sagt Nikolaus Forgó, Vorstand des Instituts für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien. Das Internet sei wie der Straßenverkehr, sagt Marie-Catherine Wagner, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut: Je früher Kinder lernen würden, damit umzugehen, desto besser könnten sie sich darin gefahrlos bewegen.

Spielerisches Lernen

Anhand von Lernvideos und einem Kartenspiel werden Kinder und Jugendliche sensibilisiert.

Um schon die Kleinsten an den Datenschutz heranzuführen, werden in animierten Lernvideos elf Themenbereiche für die Altersgruppen sechs bis zehn und zehn bis 14 Jahre aufbereitet. Auch ein Quartett bringt Kindern und Jugendlichen datenschutzrechtliche Informationen spielerisch näher. In der heutigen Zeit scheint das auch bitter notwendig, oft reicht schon ein Klick, um Daten von sich im Internet preiszugeben.

Department of Innovation and Digitalisation in Law

Eine auf den ersten Blick seriös wirkende E-Mail landet im Postfach mit der Aufforderung, auf einen Link zu drücken, um Name, Telefonnummer und Passwort einzugeben. Handelt es sich dabei um eine vertrauenswürdige Nachricht? Mithilfe der Lernvideos sollen Kinder und Jugendliche etwa für derartige Phishing-Versuche sensibilisiert werden und lernen, wie man bei einem Verdacht richtig handelt.

Was sind eigentlich Cookies?

"Cookies sind Informationshäppchen über Website-Nutzer, also auch über dich, die für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft gespeichert werden", erklärt der Keks.

Ein anderer Themenbereich beschäftigt sich mit Cookies. Fast jeder Besuch von Websites ist mit der Entscheidung verbunden, diese anzunehmen oder abzulehnen. Worum es sich dabei genau handelt, wissen aber nur wenige. Daher setzt sich ein Lernvideo mit ebendieser Frage auseinander.

"Man kann sich Websites wie Gebäude vorstellen", erklärt ein Keks im Video für Sechs- bis Zehnjährige. Um auf einer Webseite sein zu dürfen, müsse man bestimmte Regeln akzeptieren. Auch welche Arten von Cookies es gibt und welche Folgen mit der Annahme dieser einhergehen, werden vom Keks anschaulich dargelegt. Es gäbe beispielsweise die notwendigen Cookies, die dafür zuständig sind, dass man auf eine Website zugreifen kann. "Wir wollten etwas entwickeln, das Kindern und Jugendlichen hilft, die komplexen Themen, mit denen sie täglich konfrontiert sind, besser zu verstehen", sagt Wagner.

Besonderer Schutz für Kinder

Da sich Kinder und Jugendliche der Risiken und Folgen beim Surfen im Internet oder Posten auf sozialen Medien – also im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten – meist nicht bewusst sind, genießen sie einen besonderen Schutz. "Richtet sich ein Dienst explizit an Kinder, braucht es bei unter 14-Jährigen für eine wirksame Einwilligung in die Datenverarbeitung die Zustimmung der Eltern", erklärt Lena Urban, Rechtsanwältin bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte. Folglich könnte ohne elterliche Einwilligung zum Beispiel die Analyse des Nutzerverhaltens in sozialen Medien unzulässig sein.

Die Alterskontrolle ist in der Praxis aber nicht so leicht: Richtet sich ein Dienst – wie etwa soziale Medien – nicht nur an Kinder, wird aber sehr wohl von diesen genutzt, weiß der Betreiber im Einzelfall oft nicht, ob er es mit einem Kind oder einem Erwachsenen zu tun hat. Werden solche Fälle nicht bedacht, könne es sein, dass die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist, erklärt die Datenschutzexpertin.

Was Eltern tun können

Wenn Eltern darauf aufmerksam werden, können sie die sogenannten Betroffenenrechte stellvertretend für ihre Kinder geltend machen. Sie können verlangen, dass eine unrechtmäßige Datenverarbeitung unterlassen wird und alle bis dahin gesammelten Daten ihres Kindes gelöscht werden. Eltern haben außerdem das Recht zu erfahren, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Unter Umständen würden sogar Schadensersatz- und Unterlassungsklagen infrage kommen, sagt Urban. (Sophie Mooseder, 17.3.2023)