Vor 20 Jahren wurde die Abfertigung neu erfunden. Seitdem zahlen Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter 1,53 Prozent vom Bruttoentgelt in eine der acht betrieblichen Vorsorgekassen ein. Diese verwalten das Geld und garantieren den Anspruch, der aus der Einzahlung des Arbeitgebers entsteht. Sie veranlagen diese Gelder aber auch am Kapitalmarkt. Die Idee ist, durch den Veranlagungserfolg die Abfertigung für die Menschen aufzufetten.

Große Veranlagungserfolge hat es bei der Abfertigung neu bisher nicht gegeben.
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Die schwarz-blaue Regierung unter Wolfgang Schüssel hatte bei der Einführung laut getönt und Veranlagungserfolge von sechs Prozent pro Jahr in Aussicht gestellt. Nun, das ist nicht eingetreten. 20 Jahre später zeigt sich, dass die acht Vorsorgekassen im Schnitt ein annualisiertes Veranlagungsergebnis von plus 1,98 Prozent erreicht haben. Das ist zwar nicht nichts – aber selbst von einem Inflationsausgleich sehr weit weg.

Der bisherige Anlageerfolg stellt aber zumindest einen Puffer dar, von dem der im Vorjahr erzielte Veranlagungsverlust abgezogen wird. Da die Vorsorgekassen sehr konservativ veranlagen, ist nicht davon auszugehen, dass sich Minusjahre in Folge häufen. Stellt sich aber die Situation ein, dass kein Plus mehr da ist, von dem ein Minus abgezogen werden kann, wird es eng mit der Garantie für die einbezahlten Beiträge. Greifen dann aus Panik um ihr Geld die Anwartschaftsberechtigten nach ihrer Abfertigung, zeigt sich das Risiko im System. (Bettina Pfluger, 26.4.2023)