Im Herbst soll vorläufig als Pilotversuch auch eine Pflegelehre gleich im Anschluss an die Schulpflicht möglich sein.

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Spätestens seit der Pandemie ist deutlich, dass in der medizinischen Versorgung ein starker Personalmangel herrscht, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Zusätzlich werden weniger Menschen von Familienangehörigen betreut, wodurch die Nachfrage nach Pflege- und Betreuungsdienstleistungen ebenfalls angekurbelt wird. In den nächsten Jahren können Pflegekräfte also mit guten Berufsaussichten rechnen.

Gleichzeitig ist der öffentliche Gesundheitsbereich stark durch Einsparungen geprägt, der erhöhte Personalbedarf in der täglichen Arbeit nicht immer gedeckt. Erst letztes Jahr setzte die Regierung deshalb eine umfassende Pflegereform durch, die den Notstand in der Branche aufheben sollte. Eine Milliarde Euro sollen in zwei Jahren für mehr Gehalt und eine bessere Ausbildung ausgegeben werden. Doch gerade in den Gesundheitsberufen sind die Gehaltsstrukturen weiterhin undurchsichtig. Welche Ausbildungen es gibt, wie die Aufgabenbereiche aussehen und vor allem wie es um die Entlohnung steht.

Frage: Welche Jobs gibt es in der Pflege?

Antwort: Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz regelt Ausbildung, Berufsbild und Tätigkeitsfeld der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe österreichweit einheitlich. Es wird unterschieden zwischen dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, der Pflegefachassistenz und der Pflegeassistenz (siehe Infobox unten).

Frage: Wie sieht die Ausbildung aus?

Antwort: Die Ausbildung zur Pflegeassistenz erfolgt an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder im Rahmen von Pflegeassistenz-Lehrgängen. Die Pflegeassistenz-Ausbildung kann in der Regel nur von Personen begonnen werden, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben. Personen ohne berufliche Erstbildung können bis auf wenige Ausnahmen nur in die Pflegefachassistenz-Ausbildung aufgenommen werden. Das Mindestalter ist 17 Jahre. Um im gehobenen Dienst als Gesundheits- und Krankenpfleger zu arbeiten, kann noch bis 2023 eine dreijährige Ausbildung begonnen werden. Ab 2024 ersetzt das Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege die Diplomausbildung.

Frage: Welche Voraussetzungen muss man für den Job mitbringen?

Antwort: Neben Eigenschaften wie Verantwortungsbewusstsein, Kontaktfreude und Empathievermögen sind auch physische Ausdauer und psychische Belastbarkeit gefragt. Um den Bedarf an Pflegekräften decken zu können, wurden für jüngere Interessierte neue Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen. Im Herbst soll vorläufig als Pilotversuch auch eine Pflegelehre gleich im Anschluss nach der Schulpflicht möglich sein. Drei Jahre dauert die Lehre zur Pflegeassistenz, vier Jahre für die Fachassistenz.

Frage: Welche Aufgaben gehören zum Arbeitsalltag?

Antwort: Gesundheits- und Krankenpfleger tragen die Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess. Die Hauptaufgabe liegt in der Pflege und Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Menschen. Sie planen und führen die Pflegemaßnahmen durch, beobachten und überwachen den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten. Zudem erstellen die Beschäftigten Pflegegutachten und wirken im Rahmen des Qualitäts- und Risikomanagements mit. Außerdem führen sie bestimmte medizinisch-diagnostische und -therapeutische Maßnahmen eigenverantwortlich – nach Maßgabe der Ärzte und Ärztinnen – durch.

Frage: Wie hoch ist das Einstiegsgehalt?

Antwort: Das Einstiegsgehalt für Pflegeassistenzkräfte liegt laut Mindestgehaltsangaben in den Kollektivverträgen (KV) bei 1570 bis 2260 Euro brutto pro Monat. Pflegefachassistenten und -assistentinnen steigen demnach mit 1570 bis 2350 Euro brutto pro Monat ein. Einsteiger im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege können mit 1740 bis 3090 Euro rechnen. In den angegebenen Einkommenswerten sind Zulagen aufgrund der unregelmäßigen Dienstzeiten, Erschwernis- und Gefahrenzulagen oder für die Arbeit auf Intensivstationen jedoch nicht enthalten, diese können das Gehalt noch einmal deutlich erhöhen. In der Pflegelehre gibt es im ersten Lehrjahr laut Kollektivvertrag ein Einkommen von 659 Euro brutto im Monat, im dritten Lehrjahr 1170 Euro brutto, für die vierjährige Pflegfachassistenzlehre im letzten Lehrjahr 1450 Euro.

Frage: Welcher KV gilt in der Pflege?

Antwort: "Der Kollektivvertrag der Beschäftigten folgt im Grunde der Gewerbeberechtigung des Arbeitgebers", erklärt Martin Müller, Leiter des Referats Rechts- und Kollektivvertragspolitik im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Im Bereich der Pflege gibt es deshalb eine Vielzahl an unterschiedlichen KVs je nach Trägerorganisation.

Frage: Welche KV-Abschlüsse wurden aktuell erzielt?

Antwort: Im November wurde beispielsweise eine Erhöhung des Sozialwirtschaft-KV um acht Prozent vereinbart, wobei alle Gehälter monatlich mindestens um 175 Euro steigen. 130.000 Beschäftigte in der Sozialwirtschaft, also dem privaten Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich, sind davon betroffen. In der untersten Einkommensgruppe führte das zu einer Gehaltserhöhung in Höhe von 10,2 Prozent mit Jahresanfang. Insgesamt profitiert fast ein Drittel der Beschäftigten vom Mindestbetrag. Die Schemagehälter und Zulagen im Kollektivvertrag der Ordensspitäler wurden im Dezember beschlossen und haben mit März einen Gehaltsanstieg zwischen 8,4 und 11,2 Prozent gebracht, mindestens aber um 205 Euro – aliquotiert nach dem Beschäftigungsausmaß. Außerdem haben alle Beschäftigten eine Einmalzahlung von bis zu 1029 Euro netto, mindestens jedoch 500 Euro erhalten.

Frage: Gibt es in Zukunft einen einheitlichen KV für Pflegeberufe?

Antwort: "Natürlich wäre eine Vereinheitlichung der Verträge wünschenswert, aber realistisch ist sie nicht", sagt Gewerkschafter Müller. Allein eine Einigung zwischen Bund und Ländern sei schwierig, hinzu kommen noch private und staatliche Träger. (Anika Dang, Gudrun Ostermann, 5.5.2023)