Kritisiert die Medien für ihre Berichterstattung auf Twitter: Ex-Kanzler Sebastian Kurz.

Foto: Reuters / Lisa Leutner

Die ÖVP darf sich ruhig freuen. Im Unterschied zu 2013 und 2017 ist ihr im Wahlkampf 2019 gelungen, was für eine Partei selbstverständlich sein sollte: Sie hat sich an die gesetzliche Kostenobergrenze gehalten und erspart sich damit nachträgliche Strafzahlungen. Entschieden hat das der Parteiensenat, der die schwierige Zuordnung treffen musste, ob bestimmte Ausgaben speziell für den Wahlkampf vorgesehen waren oder als normale Parteikosten einzustufen sind.

Dass Sebastian Kurz auf den knappen juristischen Erfolg prompt mit einer larmoyanten Opferpose reagiert und eine Medienverschwörung wittert, ist jedoch absurd. Ein Rückblick auf das türkise Jonglieren mit den betroffenen Wahlkampfzahlen zeigt, dass viele Vorwürfe sehr wohl zutrafen. Da war der Prozess der ÖVP gegen den "Falter", bei dem die Partei nach anfänglicher Leugnung einräumen musste, dass die geleakten Buchhaltungsdokumente sehr wohl authentisch waren. Dann gestand die ÖVP gegenüber dem Rechnungshof ein, dass sie ihm zunächst eine Million Euro zu wenig an Kosten gemeldet hatte. Und auch jetzt erklärt der Parteiensenat, dass rund 200.000 Euro für ein Kurz’sches Wanderspektakel entgegen der ÖVP-Kalkulation als Wahlkampfkosten zu verbuchen waren.

Natürlich mussten seriöse Medien über diese Ungereimtheiten berichten – ebenso wie über die aktuelle Entscheidung. Bloß nicht immer derart, wie es sich nach dem befremdlichen Medienverständnis des einstigen Boulevardkanzlers geziemt. (Theo Anders, 4.5.2023)