In die Falschaussage-Affäre um Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) könnte womöglich Bewegung kommen. Wie am Dienstag in mehreren Medienberichten kolportiert wurde, hat nun zumindest der derzeit mit der Causa betraute Weisungsrat entschieden, wie weiter verfahren werden soll. Konkret geht es um die Frage, ob Kurz angeklagt wird oder nicht.

Sebastian Kurz.
Kurz wird vorgeworfen, im Ibiza-U-Ausschuss nicht die Wahrheit gesagt zu haben.
Apa/ Klaus Techt

Eine offizielle Bestätigung gibt es nicht. Ebensowenig war zu erfahren, wie eine etwaige Entscheidung ausfiel. Von Bedeutung ist die Haltung des Weisungsrats deshalb, weil die grüne Justizministerin Alma Zadić angekündigt hat, sich an dessen Empfehlung zu halten.

Der Weg des Akts

Im Mai 2021 war bekannt geworden, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Kurz ermittelt - wegen des Vorwurfs, im Ibiza-U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben. Die Ermittlungen wurden im Jänner 2023 abgeschlossen und ein Vorhabensbericht formuliert.

Dieser Akt wanderte ins Justizministerium und von dort an den Weisungsrat. Dieser erstattet zum Erledigungsentwurf von Justizministerin Zadić nun eine schriftliche Äußerung. Die geht an die Ministerin, und deren Entscheidung geht an die Staatsanwaltschaft zurück - und erst dann wird öffentlich, wie es weitergeht.

Die Bestellung von Thomas Schmid

Ob es eine Anklage geben wird oder nicht, ist damit weiter offen. In der Umgebung von Kurz hat es zuletzt geheißen, dass man mit einer Anklage rechne, aber auch einen Freispruch im Prozess erwarte. Kurz bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

Im aktuellen Vorhabensbericht geht es ausschließlich um die Falschaussage-Vorwürfe. Die drehen sich um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding Öbib zur Öbag involviert war. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-Öbag-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt – und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin aber angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen.

Der Rest der Ermittlungen im vom Ibiza-Video ausgelösten Casag-Verfahren – inklusive der Themen Umfragen und Inseratenvergaben – läuft weiterhin. (red, APA, 4.7.2023)