Eine möblierte Wohnung, Geräte in der Küche, Besteck und Geschirr in den Schubladen, leere Kleiderschränke und Wände: Bei der Besichtigung ihrer potenziellen neuen Mietwohnung hat Karin S. sich nichts Besonderes gedacht. Außer dass ihr die Wohnung, die sie auf Willhaben gefunden hatte, gefällt und sie für sie und ihre Mitbewohnerin leistbar wäre. Der Makler, mit dem sie zuvor telefoniert hatte, war zwar bei der Besichtigung aufgrund eines Unfalls verhindert, habe aber seinen Assistenten geschickt, der sich ebenfalls gut auskannte und äußerst professionell wirkte, erzählt S. heute.

Schlüsselübergabe Wohnung
Zu einer Schlüsselübergabe ist es im Fall von Karin S. nie gekommen. Betrüger haben sie um 3.400 Euro gebracht.
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Da S. schon einmal bei einem Autokauf übers Ohr gehauen wurde, war sie besonders vorsichtig und hat zuvor auch die Homepage des Maklerbüros, das sich DAD Immobilienvermittlung nannte, gecheckt. Sie habe seriös, wenn auch spartanisch gewirkt. Also hat S. zugesagt und bald danach einen Mietvertrag bekommen. Im nächsten Schritt hat sie die Kaution und eine kleine Ablöse – für die in der Wohnung gezeigten Möbel und Geräte – an eine österreichische Kontonummer überwiesen: insgesamt 3.400 Euro. Danach vergingen die Tage, und obwohl vereinbart, hat sich die Immobilienvermittlung nicht rechtzeitig zum Einzug mit einem Termin für die Schlüsselübergabe gemeldet. S. wurde stutzig, suchte bei der Mietervereinigung um Rat, die zuvor auch schon den Mietvertrag, der ihr vorgelegt wurde, begutachtet und keine größeren Auffälligkeiten entdeckt habe.

Da mittlerweile die Handynummer des Maklers nicht mehr existierte, die Homepage offline war und auch auf ihre E-Mails niemand mehr antwortete, wurde S. klar, dass sie Betrügern auf den Leim gegangen war, und erstattete Anzeige.

Getarntes Ferienobjekt

Martin Ucik von der Mietervereinigung vermutet, dass es sich bei der Wohnung um ein Ferienobjekt handelte, das von den Betrügern dazu verwendet wurde, es als freies Mietobjekt zu tarnen. Etwa auf der Plattform Airbnb sei das Objekt bisher allerdings nicht aufgetaucht, sagt S., die das alle paar Tage kontrolliert.

"Diese Leute gehen relativ professionell vor, das war alles eigentlich ein ganz normaler Vorgang", sagt Ucik und vermutet, dass bei der konkreten Wohnung möglicherweise sogar mehr Interessenten auf die Masche hereingefallen sind.

Nun gibt die Mietervereinigung Tipps, die Wohnungssuchende befolgen können, um sich zu schützen: Man könne etwa darauf bestehen, die Kaution und Ablöse erst zu bezahlen, wenn der Schlüssel übergeben wurde. Zudem sollte man vorsichtig sein, wenn persönliche Gegenstände in einer Wohnung fehlen. Allerdings sei so etwas auch nicht ungewöhnlich, stellt Ucik klar. Möglicherweise sind die Vormieter schon teilweise ausgezogen oder eine ehemalige Ferienwohnung wird nun als richtige Mietwohnung angeboten. Manchmal, sagt Ucik, würden als sogenanntes Home-Staging für unbewohnte Wohnungen sogar Möbel angeschafft, um sie wohnlicher wirken zu lassen und schneller Interessentinnen dafür zu finden.

Domain überprüfen

Weiters rät die Mietervereinigung dazu, über whois.com die Domain einer Internetseite zu überprüfen und herauszufinden, wer diese registriert hat und wann. Im vorliegenden Fall war die Website der DAD Immobilienvermittlung erst Anfang Mai 2023 registriert worden und der Inhaber der Domain durch einen Anonymisierungsdienst unkenntlich gemacht.

Zudem könnten Wohnungsinteressenten Nachbarinnen oder den Hausbesorger befragen und sollten sich bei der Besichtigung bzw. vor Unterschrift des Mietvertrags einen Ausweis des Maklers oder des Verwalters zeigen lassen, raten die Mieterschützer.

Derweil haben S. und ihre Mitbewohnerin eine neue Bleibe gefunden. Sie müssen mit 15. August aus ihrer jetzigen Wohnung ausziehen: "Dem neuen Vermieter haben wir erzählt, was uns passiert ist und dass wir deshalb in Not sind", sagt S. Er habe ihnen daraufhin zugesichert, dass sie die Kaution erst nach der Schlüsselübergabe überweisen müssen. Derweil laufen die Ermittlungen der Polizei, die hoffentlich dazu führen, dass S. ihr Geld zurückbekommt. (Bernadette Redl, 14.7.2023)