Im Jänner können sich Österreichs Haushalte auf eine Rechnung über zumindest 183,60 Euro von der ORF-Gebührentochter einstellen: Der neue "ORF-Beitrag" wird unabhängig von Empfang und Empfangsgerät für alle Hauptwohnsitze sowie Unternehmen fällig. Und die ORF-Beitrags-Service GmbH schreibt ihn laut beschlossenem Gesetz jährlich vor, zu zahlen binnen 14 Tagen.

ORF-Logo
Der neue ORF-Beitrag wird ab 2024 gleich zu Jahresbeginn für ein Jahr fällig– wenn man der ORF-Gebührentochter nicht die Einziehung erlaubt.
APA Eva Manhart

Ausnahme für Abbucher

Das ORF-Beitrags-Gesetz sieht in Paragraf 17 Absatz vier vor: "Die Beiträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Zahlungsaufforderung durch die Gesellschaft für das laufende Kalenderjahr einmal jährlich zu entrichten."

Absatz fünf eröffnet eine Ausnahme. Privatkunden, die die ORF-Gebührentochter die Beiträge abbuchen lassen, können den Beitrag auch künftig alle sechs oder alle zwei Monate stückeln und müssen nicht gleich für ein ganzes Jahr zahlen: "Die Entrichtung der Beiträge mittels Sepa-Lastschriftmandat ist zulässig. Erfolgt die Entrichtung der Beiträge mittels Sepa-Lastschriftmandat, hat die Gesellschaft im privaten Bereich auf Antrag die Entrichtung der Beiträge abweichend von Abs. 4 alle zwei oder sechs Monate zu gewähren."

Wer schon bisher GIS zahlte, für den bleiben die bisherigen Zahlungsregelungen laut Übergangsbestimmungen aufrecht – bis zum 31. Dezember 2025. Ab 2026 bekommen auch sie eine Jahresvorschreibung, wenn sie die ORF-Gebührentochter nicht per Sepa-Lastschriftmandat abbuchen lassen.

ORF: "Gesetz umzusetzen"

Bei der ORF-Tochter GIS wollte man diese – neu im Gesetz verankerte – Regelung auf STANDARD-Anfrage nicht kommentieren: "Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir vor dem endgültigen Inkrafttreten des ORF-Beitrags-Gesetzes dazu keine Stellungnahme abgeben können."

Update: Nach Erscheinen dieses Artikels übermittelte der ORF Freitag eine Stellungnahme: "Die möglichen Verrechnungsarten sind im Entwurf des neuen ORF Beitragsgesetzes geregelt, das ab Inkrafttreten umzusetzen ist. Grundsätzlich gilt, dass sich für bestehende Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer aktuell nichts ändert und die ausgewählte Zahlungsmodalität bestehen bleibt. Allen ab 01.01.2024 neuen Beitragspflichten, die die Variante Zahlschein bevorzugen, ist zunächst eine Jahresvorschreibung zu übermitteln. Diese kann mit der Einrichtung eines SEPA-Lastschrift Mandates (Einzugsermächtigung) auf eine zweimal oder sechsmal jährliche Zahlung umgestellt werden, wie dies auch schon bisher bei der GIS der Fall war."

Die ORF-Tochter GIS heißt künftig ORF-Beitrags-Service GmbH und kommt ohne ihren Außendienst und dessen häufig irritierende Hausbesuche aus, weil die Haushaltsabgabe unabhängig vom Gerätebesitz eingehoben wird und auch bisher von der GIS ausgenommene Streaming-Haushalte trifft. Zahlungspflichtig sind Hauptwohnsitze; Nebenwohnsitze, für die bisher eine reduzierte GIS-Gebühr nach Nutzungszeit eingehoben wurde, sind ausgenommen.

Ausnahmen von der Haushaltsabgabe gibt es für einkommensschwache Haushalte, für hörbehinderte Menschen und, neu, für Lehrlinge. Einpersonenunternehmen werden ebenfalls ausgenommen*.

Unternehmen zahlen künftig für jede Gemeinde, in der sie eine Betriebsstätte haben, und gestaffelt nach der Lohnsumme bis zu 99 ORF-Beiträge.

625.000 Zahler mehr erwartet

525.000 Privathaushalte mehr als bisher die GIS sollen laut den Erläuterungen zur ORF-Novelle ab 2024 Beiträge zahlen müssen. Zudem sollen 100.000 Unternehmen mehr als bisher zahlen. Mit der massiven Ausweitung der Zahlungspflichtigen um 625.000 wird der Beitrag im Vergleich zur GIS reduziert; das Gesetz limitiert auch die Einnahmen für den ORF aus dem Beitrag über dem bisherigen GIS-Niveau für die nächsten drei Jahre bis 2026.

Der ORF erhält aus dem Beitrag 2024 bis 2026 laut beschlossenem Gesetz 15,30 Euro statt bisher 18,59 Euro pro Monat. Abgaben des Bundes wie die Mehrwertsteuer – derzeit 3,86 Euro pro Monat – fallen weg. Niederösterreich verzichtet zudem wie bisher schon Oberösterreich und Vorarlberg auf eine Landesabgabe auf die GIS. In diesen drei Bundesländern liegt der Jahresbeitrag für Freunde des Erlagscheins bei 186,30 Euro.

Bis zu 245 Euro pro Jahr

Wien, Burgenland, Steiermark, Kärnten und Salzburg heben nach bisherigem Stand auch weiterhin Abgaben auf den ORF-Beitrag ein. Nach Hochrechnungen des STANDARD auf der Basis der bisherigen Landesgebührengesetze müssten pro Monat in Tirol 18,36 Euro monatlich anfallen, in Wien 19,71 Euro, im Burgenland 19,89 Euro, in der Steiermark und Salzburg 20 Euro und in Kärnten 20,40 Euro.

Damit wären in Kärnten 244,80 Euro Jahresbeitrag auf einen Schlag im Jänner zu erwarten, in Salzburg und der Steiermark 240 Euro und etwa in Wien 235,52 Euro.

Die Jahresbeiträge sind laut ORF-Beitrags-Gesetz binnen 14 Tagen zu bezahlen. Die ORF-Beitrags-Service GmbH – womöglich künftig OBS statt GIS abgekürzt – kann danach (wie bisher) eine Inkassofirma beauftragen, den ausständigen Betrag einzubringen, und dann mit einem von ihr ausgestellten Beitragsbescheid oder einem sogenannten Rückstandsausweis "die Eintreibung einer Geldleistung unmittelbar beim zuständigen Gericht beantragen".

710 Millionen pro Jahr plus bis 100 Millionen Bundeszuschuss

Der ORF darf aus dem ORF-Beitrag 2024 bis 2026 710 Millionen Euro pro Jahr einnehmen, Mehreinnahmen gehen auf ein Sperrkonto (darauf darf der ORF bei nachgewiesen höherem Finanzbedarf zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags zugreifen). 2023 erwartete der ORF aus der GIS Einnahmen von rund 676 Millionen Euro.

Zusätzlich zu den 710 Millionen aus dem ORF-Beitrag erhält der ORF ab 2024 einen Bundeszuschuss von 70 bis 100 Millionen Euro. Mit rund 70 Millionen Euro gilt die Republik dem ORF den Vorsteuerabzug ab, der mit der Mehrwertsteuer auf die GIS wegfällt. 2024 gibt es weitere 30 Millionen für die Fortführung des Radiosymphonieorchesters RSO bis 2026 und von ORF Sport Plus als TV-Kanal; 2025 und 2026 noch je 20 Millionen dafür. (Harald Fidler, 11.8.2023)