Ein Schild der Signa-Gruppe.
Gesetzlich wären Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihre Abschlüsse spätestens neun Monate nach dem Stichtag einzureichen. Teile der Signa Holding haben das verabsäumt.
APA/ROLAND SCHLAGER

Wien/Innsbruck – Die Signa Prime AG und die Signa Development AG des Tiroler Investors René Benko haben ihre Jahresabschlüsse für das Jahr 2021 trotz verstrichener Einreichungsfrist noch nicht im Firmenbuch offengelegt. Im Falle der beiden Unternehmen sind daher wegen Verstößen gegen die Einreichungspflichten für 2021 jeweils Zwangsstrafverfahren anhängig, wie ein Sprecher des Landesgerichts Innsbruck auf APA-Anfrage erklärte. Die Signa war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar.

Struktur der Signa-Gruppe.
Die Struktur der Signa-Gruppe.
APA/Unternehmen/Handelsblatt/DER STANDARD

Kapitalgesellschaften, darunter Aktiengesellschaften, sind laut Unternehmensgesetzbuch (UGB) verpflichtet, spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss inklusive Lagebericht und Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer beim Firmenbuchgericht einzureichen. Bei einem Bilanzstichtag mit 31. Dezember 2021 hätte folglich für die beiden Signa-Gesellschaften eine Publikation der Jahresabschlüsse im Firmenbuch schon erfolgen müssen.

Bereits dritte Strafe

Das Verfahren betreffe jeweils die Gesellschaften an sich sowie deren "vertretungsbefugte Organe", so der Gerichtssprecher. Nähere Auskünfte gab es vom Gericht unter Verweis auf die nicht öffentlichen Verfahren nicht.

Aus der Dauer der Anhängigkeit der Zwangsstrafverfahren ist APA-Informationen zufolge zu schließen, dass bereits dreimal Strafen wegen Verstreichenlassens der Fristen verhängt worden sind. Die Höhe der Strafen divergieren und hängen laut Gesetz von der Größe der Gesellschaft ab. Bezüglich der Signa Prime Selection AG dürften sie 4.200 Euro für die Gesellschaft an sich sowie pro vertretungsbefugtem Organ ausmachen. Im Falle der Signa Development Selection AG sind es rund 700 Euro. (APA, 7.9.2023)