Wien – Bislang schrieb die GIS Gebühren Info Service GmbH die Rundfunkgebühren vor, mit dem neuen ORF-Gesetz und der Schließung der "Streaming-Lücke" hebt ab Jänner 2024 die ORF-Beitrags Service GmbH den ORF-Beitrag und die Landesabgabe ein. Bisher war der GIS-Beitrag an den Besitz eines Radios und Fernsehgeräts gekoppelt, ab Jänner ist die Hauptwohnsitz-Adresse ausschlaggebend. Der ORF-Beitrag beträgt dann ab Jänner 15,30 Euro monatlich.

Mit Jahresende heißt es Abschiednehmen von der GIS.
Mit Jahresende heißt es Abschied nehmen von der GIS.
Foto: IMAGO/CHROMORANGE

Dieser Beitrag ist wie berichtet im Voraus zu zahlen, für Neuanmeldungen ab 1. Jänner 2024 gelten – wie vom STANDARD schon im August berichtet – neue Zahlungsmodalitäten, die die ORF-Beitrags Service GmbH jetzt in einer Aussendung auch so ankündigt: Mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) einmal jährlich, mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf zweimal oder sechsmal im Jahr aufgeteilt werden. Pro Hauptwohnsitz-Adresse ist eine Meldung notwendig, für ausschließliche Nebenwohnsitz-Adressen fällt kein ORF-Beitrag an.

Für wen Handlungsbedarf besteht

Wie funktioniert die Umstellung? Personen, die bereits bei der GIS gemeldet sind, werden automatisch als beitragszahlende Person in das neue System übernommen. Befreiungen bleiben auch aufrecht, müssen nicht neu beantragt werden. Wer aber bislang an seiner Hauptwohnsitz-Adresse die GIS nicht angemeldet hat, muss sich ab sofort bei der GIS registrieren, dann könne man "auch eine Befreiung beantragen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt", so die ORF-Beitrags Service GmbH.

Die Umstellung werde "bereits intensiv" vorbereitet. "In diesem Zusammenhang werden weitere Automatisierungen vorgenommen, um die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen. Der Außendienst ist in der bisherigen Form nicht mehr vorgesehen." Ab Herbst informiert auch eine Kampagne über die Umstellung. (red, 26.9.2023)