Auf diesem Feldweg in der Gemeinde Naarn kam es zu dem folgenschweren Aufeinandertreffen von Hund und Joggerin.
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Erstmals nach der tödlichen Hundeattacke am vergangenen Montag auf eine 60-jährige Joggerin im oberösterreichischen Naarn tagte am Mittwoch eine von Oberösterreichs Tierschutzlandesrat Michael Lindner (SPÖ) einberufene Arbeitsgruppe. Ziel ist eine Evaluierung des erst vor gut zwei Jahren novellierten oberösterreichischen Hundehaltegesetzes.

Doch bereits nach der ersten Runde verließen die Teilnehmer den Tisch mit konkreten Maßnahmen. So soll der aktuell geltende Sachkundenachweis – ein verpflichtender sechsstündiger Kurs für Hundebesitzer ohne Teilnahme des Vierbeiners – künftig zu einem Hundeführschein, ähnlich dem Wiener Modell, ausgebaut werden.

Schutz als Priorität

"Die Aufwertung des Sachkundenachweises bei der letzten Novellierung war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir werden diesen aber zu einem Hundeführschein für Oberösterreich weiterentwickeln – Schutz und Sicherheit der Menschen haben oberste Priorität", stellt Tierschutzlandesrat Lindner unmittelbar nach dem Hunde-Gipfel klar. Weiters hat Lindner der Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, rechtliche und praktische Möglichkeiten zu prüfen, Hunde nach deren Gefährdungspotenzial einzuteilen (etwa Beißkraft, Gewicht), um auf dieser Klassifizierung aufbauend differenzierte Regelungen für Hundehalter schaffen zu können.

Maulkorbpflicht gefordert

Vonseiten der ÖVP fordert man zusätzlich eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Kampfhunde im öffentlichen Raum. "Die Menschen müssen besser vor Kampfhunden geschützt werden. Ein Maulkorb ist dabei der wirksamste und unmittelbarste Schutz vor tödlichen Bissattacken", führt VP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger aus.

Denn Vorschläge wie verpflichtende Schulungen für Hundehalter oder ausgeweitete Anschaffungserfordernisse allein würden nicht verhindern, dass "gefährliche Hunderassen zu Waffen ausgebildet werden und Menschen mit Bissen tödlich verletzen". Schon jetzt sind Hundehalter in Oberösterreich per Gesetz verpflichtet, nicht angeleinte Hunde im Ortsgebiet mit einem Maulkorb zu schützen. Für auffällige Hunde besteht eine durchgehende Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten im Ortsgebiet, mit Ausnahme von eingezäunten Freilaufflächen.

Abseits der politischen Bühne hat nun die Staatsanwaltschaft Linz die Ermittlungen nach der Hundeattacke auf grob fahrlässige Tötung erweitert. Hintergrund sind vor allem die jüngst aufgetauchten Fotos des American Staffordshire Terriers, die die Vermutung nahelegen, dass der Hund mittels "Schutzhundeausbildung" auf "scharf" trainiert wurde. "Wir werden uns alles genau anschauen, natürlich auch, welche Ausbildung der Hund durchlaufen hat", erläutert Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, im STANDARD-Gespräch.

Im Falle einer Verurteilung drohen der 37-jährigen Züchterin bis zu drei Jahre Haft. Die Hundehalterin, die bei dem Angriff selbst schwer verletzt wurde, habe man bisher zu dem Vorfall noch nicht befragen können, so Breiteneder. Die 37-jährige Züchterin war Montagvormittag mit ihrem American Stafford Terrier Gassi gegangen, als dieser plötzlich auf einem Feldweg die Joggerin anfiel und totbiss. Die Besitzerin konnte den angeleinten Rüden nicht mehr von dem Opfer wegzerren. Inzwischen ist das Tier eingeschläfert und auch alle anderen Hunde der Halterin sind weggebracht worden.

Laut Obduktionsergebnis war die Todesursache massiver Blutverlust, so Breiteneder. So soll das Tier laut Gerichtsmediziner unzählige Male zugebissen haben – vor allem in den Kopf und den Nacken sowie in die Arme und Beine. (Markus Rohrhofer, 5.10.2023)