Endlich hat man eine neue Wohnung gefunden, die vom Grundriss, von der Lage und vor allem vom Mietpreis her passt. Einen Jackpot sozusagen. Man will nie mehr ausziehen, denn so ein Umzug ist auch nicht gerade das, was man unter gelungener Freizeitgestaltung versteht. Aber dann kommt es meist doch anders als man denkt. Die Lebensumstände verändern sich, man zieht vielleicht mit dem oder der Liebsten zusammen oder trennt sich, bekommt Nachwuchs oder will einfach einen Tapetenwechsel und braucht eine neue Wohnung. Dann beginnt das Prozedere wieder von vorn. Suchagenten erstellen, unzählige Besichtigungstermine wahrnehmen, und mit viel Glück wird man dann irgendwann fündig, unterschreibt den Mietvertrag, kündigt den Vertrag der alten Wohnung. Und hofft, dass die hinterlegte Kaution zur Gänze wieder auf das eigene Konto wandert, um diese für die neue Wohnung wieder zu hinterlegen.

Auf dem Mietvertrag liegen Geldscheine
Haben Sie die Kaution zur Gänze wiederbekommen?
APA/BARBARA GINDL

Kaution einbehalten

In den meisten Fällen sollte das auch so passieren, außer die Wohnung weist mehr als die "gewöhnliche Abnützung" auf. Darunter versteht man Gebrauchsspuren, die beim Wohnen einfach entstehen, wie zum Beispiel Schatten rund um Bilder oder Möbel, Verfärbungen auf dem Boden durch unterschiedlichen Lichteinfall, Bohrlöcher an den Wänden, wo Bilder oder Regale montiert waren. Gibt es Schäden darüber hinaus, kann der Vermieter oder die Vermieterin die Kaution einbehalten. Das gilt auch für offene Mietzinszahlungen.

Nicht immer sind sich aber Vermieter, Vermieterin und Mieter, Mieterin beim Auszug darüber einig, was unter "gewöhnlicher Abnützung" zu verstehen ist. Hier kann es zu Diskussionen kommen, und es ist wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, ein Verfahren zur Kautionsrückforderung zu führen, falls sie die Kaution grundlos nicht zurückbekommen. Dabei ist es hilfreich, Fotos vom Zustand bei Anmietung und Auszug als Beweis vorlegen zu können.

Was haben Sie dabei schon erlebt?

War die Rückzahlung der Kaution schon einmal Streitthema zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin? Für welche Schäden wurde die Kaution einbehalten? Und herrschte darüber Einigkeit? Berichten Sie von Ihren Erfahrungen damit! (wohl, 11.10.2023)