Kalender, Kulis und Kleinigkeiten: Von dieser "3K"-Regel ist häufig die Rede wenn es um die Frage geht, welche Geschenke Amtsträger eigentlich annehmen dürfen. Ein Kaffee wäre auch noch okay. Die Bundesregierung hat sich in den letzten Monaten eingehender mit Fragen wie der Geschenkannahme beschäftigt und im Ministerrat am Mittwoch einen nationalen Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung für Bundeskanzleramt und Bundesministerien von 2023 bis 2025 beschlossen.

Justizministerin Alma Zadić nach dem Ministerrat am Mittwoch: Korruption sei Gift für die Demokratie und müsse deswegen weiter bekämpft werden.
APA/Techt

Verspätung durch Corona

Das kommt nach einer Rüge: Im März hatte die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption Österreich bereits aufgefordert, die Strategie gegen Korruption seitens der Regierung und der Strafverfolgung zu verbessern. Der Plan für die Jahre 2019 und 2020 hätte eigentlich schon früher überarbeitet werden sollen, durch die Pandemie verzögerte sich das allerdings. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) war deswegen froh, die neuen Maßnahmen ankündigen zu können, denn Korruption sei "Gift für die Demokratie" und schade dem Vertrauen in die Politik.

Video: "Gift" für Demokratie: Regierung mit neuer Strategie gegen Korruption.
APA/kha

Compliance-Kultur

Um das zu verbessern bzw. wiederherzustellen, verpassen sich nun die Ministerien schärfere Regeln. Es geht laut der Ministerin darum, eine "aktive Compliance-Kultur" zu pflegen, etwa durch Bewusstseinsschulungen und klar festgestellte Zuständigkeiten. Risikofaktoren im Bereich von Nebenbeschäftigungen beuge man durch jährliche Prüfungen vor. Ein konkretes Beispiel: Im Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) soll es laut Zadić Verhaltenskodizes für Generalsekretäre und Kabinettsmitarbeiter geben. Sensibilisierung brauche es beispielsweise auch im Bereich der Geschenkannahme.

Wann Geschenke okay sind

Hierzu gibt es bereits einen Kodex im BMKÖS, mit dem die Mitarbeiterinnen anhand von konkreten Beispielen auf die Problematik aufmerksam gemacht werden sollen. Ein Beispiel aus dem Dokument: Ein neues Unternehmen, das Beratungsleistungen anbietet, möchte sich in einem persönlichen Gespräch vorstellen und den BMKÖS-Mitarbeiter auf ein Mittagessen in einem nahe gelegenen Gasthaus einladen. Was ist zu tun? "Meine Objektivität und das Ansehen des öffentlichen Dienstes könnten Schaden nehmen, wenn ich die Einladung annehme", heißt es im Kodex. Man solle die Einladung höflich, aber bestimmt ablehnen und die eigene Rechnung selbst bezahlen. Nach Möglichkeit solle man besser einen zur Verfügung stehenden Besprechungsraum oder das eigene Büro für den Termin nutzen.

Ein anderes Beispiel, das dem Vernehmen nach recht häufig vorkommt: Eines Morgens liegt auf dem Arbeitsplatz ein Dankschreiben inklusive 20 Euro von einer Bürgerin, die sich für eine Amtshandlung erkenntlich zeigen möchte. Annehmen? Nein: Vorteile wie zum Beispiel Bargeld, aber auch Schecks, Bank- oder Postanweisungen, auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, seien "unverzüglich im Dienstweg zu melden und zurückzugeben".

Sechs Fragen

Und was ist mit ein paar Blumen? "Bei einem Blumenstrauß oder einer Bonbonniere handelt es sich in der Regel um eine orts- oder landesübliche Aufmerksamkeit. Ist der Blumenstrauß oder die Bonbonniere von geringem Wert, darf ich sie annehmen."

Wer ein Geschenk bekomme, solle sich diese sechs Fragen stellen: Wer möchte mir das Geschenk oder den sonstigen Vorteil aus welchem Grund geben? Würde eine Annahme des Geschenks oder des sonstigen Vorteils das Vertrauen der Bevölkerung in die Objektivität des öffentlichen Dienstes vermindern? Entsteht durch mein Verhalten der Eindruck, dass ich für Geschenke oder sonstige Vorteile empfänglich bin? Würde ich das Geschenk oder den sonstigen Vorteil auch in Gegenwart von Zeuginnen annehmen wollen? Wie würde die Annahme auf andere wirken? Würde ich das Geschenk oder den sonstigen Vorteil auch dann annehmen, wenn davon am nächsten Tag in der Zeitung zu lesen wäre? Und zu guter Letzt: Mache ich mich strafbar?

Nachschärfen bei Gesetzen möglich

Eine Sensibilisierung braucht es laut Zadić nicht nur für Mitarbeiterinnen in Ministerien, sondern auch für die Öffentlichkeit. Passieren soll das etwa durch Veranstaltungen wie den Österreichischen Antikorruptionstag. In Lehrpläne von Schulen und Universitäten sollen die Themen Korruptionsprävention und Integritätsförderung außerdem verstärkt einbezogen werden.

Die Ressorts haben laut der Ministerin aber auch Maßnahmen darüber hinaus geplant. Im Innenministerium werde bezüglich der Prävention von Korruption vorgegangen. In ihrem Ressort sollen laut Zadić Gesetze und bestehende strafrechtliche Rahmen daraufhin überprüft werden, ob Nachschärfungen möglich sind, um so Korruption weiter zu bekämpfen. (Lara Hagen, 11.10.2023)