Ein Chart des Aktienkurses von Meinl European Land, der steil nach unten abstürzt
Der MEL-Anlegerskandal ist fertig ermittelt, die Staatsanwaltschaft schlägt angeblich die Einstellung des Verfahrens vor
APA/Harald Schneider

Die Causa Meinl European Land (MEL) beschäftigt die Strafjustiz seit rund 15 Jahren – nun könnte die Angelegenheit bald erledigt und beendet sein. Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien ermittelt seit der Finanzkrise 2008, als der Kurs der MEL-Papiere in die Tiefe gerauscht war. Als Beschuldigte führt die Behörde Leute wie den Ex-Chef und späteren Aufsichtsratsvorsitzenden der damaligen Meinl Bank, Julius Lindbergh Meinl V., Ex-Meinl-Banker Peter Weinzierl und rund ein Dutzend anderer. Es geht um den Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betrugs.

Die Beschuldigten haben die Vorwürfe stets bestritten, und es gilt die Unschuldsvermutung. Die StA Wien wirft ihnen vor, dass sie MEL-Anlegerinnen und MEL-Anleger getäuscht hätten, die beim Kursabsturz Millionen und Abermillionen verloren. In zivilrechtlichen Anlegerprozessen wurden in den Jahren darauf mit sehr vielen MEL-Anlegern Vergleiche geschlossen, deren Schaden somit gutgemacht.

Zweite Ermittlungsrunde abgeschlossen

Vor etwas mehr als einem Jahr hat die StA Wien ihre Ermittlungen einmal abgeschlossen und den Oberbehörden – Oberstaatsanwaltschaft Wien und Justizministerium – ihren Vorhabensbericht zur Enderledigung vorgelegt. Dem Vernehmen nach sollen die Staatsanwälte damals die Einstellung des Verfahrens (zumindest gegen etliche Beschuldigte) vorgeschlagen haben.

Allerdings haben die Oberbehörden der StA Wien die Weisung zu weiteren Ermittlungen erteilt, wie aus justiznahen Kreisen zu hören ist. Die Staatsanwaltschaft hat nun auch die zweite Ermittlungsrunde abgeschlossen, und inzwischen liegt ihr neuer Vorhabensbericht bei der Oberbehörde. Dem Vernehmen nach soll die Causa ganz eingestellt werden. Die StA Wien bestätigt, dass erneut ein Vorhabensbericht eingebracht wurde, zu dessen Inhalt sagt sie nichts.

Eine der Grundlagen der Vorhabensberichte ist ein 111-seitiges Gutachten vom Juni des Vorjahres. Darin ist sinngemäß nachzulesen, dass der konkrete Schaden durch etwaige Tathandlungen der Beschuldigten nicht zu beziffern sei. Eine Expertise, auf deren Basis sich eine Anklage wohl schwer rechtfertigen ließe. (Renate Graber, 14.10.2023)