Der Begriff der Nachhaltigkeit kann unterschiedlich ausgelegt werden und bezieht sich üblicherweise auf ökologische, ökonomische und soziale Dimensionen. Dabei geht es im Kern darum, so zu wirtschaften, dass das jeweilige System erhalten bleibt und keine irreversiblen Schäden angerichtet werden – weder für die Umwelt noch für die Wirtschaft oder gar für Personen. Spricht man von nachhaltiger Betriebsführung, ist damit also gemeint, dass die Weichen für den Fortbestand eines Unternehmens über Generationen hinweg gestellt werden. Daher kann von rechtlicher Nachhaltigkeit die Rede sein, wenn Unternehmen zukunftsfit gemacht werden.

Notarin drückt Stempel auf Dokument
Auch bei Unternehmen kann die Frage der Nachhaltigkeit gestellt werden.
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Vorsorge besser als Nachsicht

Zur rechtlichen Absicherung von Betrieben empfiehlt sich eine Vorsorgevollmacht. Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Krankheit kann jede:n treffen. Wurde weder unternehmensrechtlich noch mit einer Vorsorgevollmacht entsprechend vorgesorgt, ist der Betrieb erst einmal handlungsunfähig. Das bedeutet, dass keine Gehälter, Lieferanten, Steuern und Sozialversicherungen gezahlt werden können. Selbst, wenn sich die:der Eigentümer:in erholt und in den Betrieb zurückkehrt, ist das eigene Lebenswerk in unserer schnelllebigen Zeit oftmals gefährdet.

In einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertretung bestimmt, die stellvertretend für einen selbst handelt. Wichtig ist dabei zu beachten, dass der Umfang der Vorsorgevollmacht flexibel festgelegt werden kann. So kann eine Vorsorgevollmacht zum Beispiel auf das betriebliche Alltagsgeschäft beschränkt sein oder hingegen für die Entscheidungen über medizinische Behandlungen ermächtigen. Wurde keine Vorsorgevollmacht erstellt, erfordert die Vertretung die Mitwirkung des Gerichts. In der Regel ist das ein langes Unterfangen.

Sonderfall Familienunternehmen

Neben der Vorsorgevollmacht gibt es eine Reihe an weiteren Instrumenten, um Betriebe nachhaltig abzusichern, insbesondere im Bereich der Familienunternehmen. Wenn das Unternehmen an eines von mehreren Kindern übergeben wird, kann es sinnvoll sein, über einen Pflichtanteilsverzicht zu sprechen und die Geschwister in der Erbfolge abzufinden. Weiters können innerhalb der Familie auch Ehe- oder Partnerschaftsverträge helfen, um Klarheit zu schaffen. Mit den richtigen Vereinbarungen lässt sich im Vorfeld Streit vermeiden. Übrigens: Oft wird angenommen, dass Ehepartner:innen automatisch vertretungsbefugt wären, sollte der anderen Person etwas zustoßen – das ist aber ein weitverbreiteter Irrglaube, der in der Praxis fatale Folgen haben kann.

Corporate Housekeeping für langfristigen Erfolg

Zu einer nachhaltigen Betriebsführung gehört außerdem, immer wieder bestehende Verträge und Strukturen auf den Prüfstand zu stellen. Was das genau bedeutet, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Es macht aber auf jeden Fall Sinn, die aktuellen Gesellschaftsverträge, die generelle Unternehmensausrichtung und auch die gewählte Rechtsform gelegentlich zu hinterfragen. Die wirtschaftlichen Anforderungen ändern sich schnell, beispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie, des Ukrainekriegs oder der anhaltenden Inflation. Rechtliche Maßnahmen helfen, die Implikationen für den Betrieb in den Griff zu bekommen.

Endstation Betriebsschließung

Wenn ein Betrieb nicht weitergeführt werden kann oder soll, kommt es zur Betriebsschließung. Zunächst muss in den laufenden Verträgen überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen das überhaupt möglich ist. Darüber hinaus müssen das Betriebsvermögen aufgeteilt, die Gewerbeberechtigung zurückgelegt und Meldungen beim Finanzamt und der Sozialversicherung vorgenommen werden, bevor schließlich die Löschung aus dem Firmenbuch erfolgen kann. Wird eine GmbH liquidiert, benötigt man für den Beschluss außerdem eine:n Notar:in.

Sofern es möglich ist, empfehle ich, den Betrieb lieber fortzuführen oder zu übergeben, anstatt ihn zu schließen. Übernahmen ermöglichen es (Jung-)Unternehmer:innen, sich zu beweisen. In der Regel zahlen sie nicht nur einen Kaufpreis an die Übergeber:innen, sondern tragen mit der Fortführung des Betriebs zur Wirtschaftsleistung Österreichs bei. Unternehmensschließungen setzen hingegen dem geschaffenen Lebenswerk ein irreversibles Ende. In diesem Sinne entsprechen Unternehmensschließungen also auch nicht dem rechtlichen Nachhaltigkeitsgedanken.

Mein Rat wäre daher, eine Vorsorgevollmacht zu errichten, generell Verträge regelmäßig zu überprüfen und Unternehmen fortführen oder übergeben, statt sie zu schließen.

Ihre Meinung!

Was meinen Sie dazu? Was sind Ihre Erfahrungen mit der Betriebsvorsorge? Haben Sie Tipps für andere Leser:innen parat? (Katharina Kostmann, 27.11.2023)