Wien - Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat die im September ausgesprochene Kündigung des Journalisten-Kollektivvertrags, die mit Jahresende wirksam geworden wäre, unter Auflagen zurückgenommen. Der Beschluss wurde vom Vorstand in einer Sitzung am Mittwoch getroffen, hieß es in einer Aussendung. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Journalist:innengewerkschaft in der GPA wurde angenommen. Auch das Präsidium der JournalistInnengewerkschaft in der GPA hat die Vereinbarung mit dem VÖZ zur Rücknahme der KV-Kündigung einstimmig angenommen.

VÖZ-Präsident Markus Mair.
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Eine der Bedingungen ist nun, dass "zügig Verhandlungen zur Reform des Kollektivvertrages aufgenommen werden", hieß es weiters. Diese sollen spätestens bis zum 15. September 2024 abgeschlossen sein. Während der Verhandlungen verpflichten sich beide Seiten dazu, auf Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten. Die Kompromisslösung trete nach erfolgter Zustimmung in den Gremien von VÖZ und GPA "mit sofortiger Wirkung in Kraft".

Vereinbart wurde zudem: Wenn die Verhandlungen über den neuen KV im September 2024 nicht abgeschlossen sein sollten, kann der Zeitungsverband den bisherigen KV mit 30. September 2024 kündigen; ab diesem Zeitpunkt kann der bisherige KV monatlich gekündigt werden, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Diese Möglichkeit ist laut Einigung von Gewerkschaft und VÖZ über die Rücknahme der Kündigung des aktuellen KV ist diese Kündigungsmöglichkeit als kein Präjudiz für einen künftigen KV ausgewiesen.

Das Ziel des VÖZ sei stets eine Reform des Kollektivvertrags gewesen, "um auch im digitalen Zeitalter bestehen zu können und vor allem für jüngere Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer attraktiv zu bleiben", wurde VÖZ-Präsident Markus Mair zitiert. "Mit unserer Kündigung haben wir ein klares Signal gesetzt und darauf aufmerksam gemacht, dass dringender Reformbedarf besteht, um nachhaltig Arbeitsplätze in der Branche zu sichern."

Die Dringlichkeit sei nun angekommen. Durch die Rücknahme der Kündigung können man nun gemeinsam an der Reform arbeiten, so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger. "Für den VÖZ ist ein klares Reformbekenntnis beider Verhandlungspartner und ein konkreter Zeitplan für die entsprechenden Verhandlungen wichtig. Dazu haben sich nun beide Verhandlungspartner verpflichtet." (APA, red, 22.11.2023)