Täglich 5.000 Adressen, die bisher keine GIS zahlen, schreibt die ORF-Gebührentochter derzeit an. Sie informiert mit den Schreiben über die Beitragspflicht ab 1. Jänner 2024. Das seien keine Mahnschreiben, betonte ORF-General Roland Weißmann am Donnerstag im ORF-Publikumsrat. Er rechne nur mit "Einzelfällen", die die Anfang 2024 verschickten Vorschreibungen über den neuen Beitrag von allen nicht zahlen, sagte Weißmann.

Werbespot für den neuen ORF-Beitrag der ORF-Gebührentochter OBS (bisher: GIS).
Werbespot für den neuen ORF-Beitrag der ORF-Gebührentochter OBS (bisher: GIS).
ORF OBS Screenshot

"Bin sicher, Österreicher sind gesetzestreu"

"Ich bin sicher, die Österreicherinnen und Österreicher sind gesetzestreu. Das ist ein Gesetz, das wir alle vollziehen", erklärte ORF-Generaldirektor Weißmann den neuen Beitrag vor den Publikumsräten. Derzeit informiere die ORF-Gebührentochter über den neuen Beitrag ab 2024 mit der Aufforderung, sich anzumelden, Anfang des Jahres erhielten alle neuen Beitragspflichtigen eine Vorschreibung. Wer sie nicht zahlt, "ist im ganz normalen Mahnverfahren", sagt GIS-Rechtschefin Doris Vogelsinger im Publikumsrat. Auch dann gebe es noch die Möglichkeit zu reagieren. Mit Mahnverfahren sei erst "weit im Jahr 2024" zu rechnen, Weißmann vermutet nur "Einzelfälle".

Die Erläuterungen zum neuen ORF-Gesetz mit dem neuen ORF-Beitrag von allen rechneten mit 525.000 zusätzlich zahlenden Haushalten. Zudem mit 100.000 zusätzlich zahlenden Unternehmen.

Nicht (mehr) zahlungspflichtig sind Nebenwohnsitze, sie werden laut GIS-Rechtschefin Vogelsinger mit Ende des Jahres automatisch abgemeldet. Ebenso werden bisher schon für Rundfunkgeräte zahlende Firmen mit Ende 2023 automatisch von der ORF-Gebührentochter abgemeldet.

Firmenbeitrag ab April 2024

Der ORF-Beitrag für Firmen berechnet sich künftig nach deren Kommunalsteuer. Die Daten des Finanzministeriums über die Kommunalsteuer erhält die ORF-Gebührentochter, die ab 2024 OBS heißt, erst im April 2024. Anhand dieser Daten berechnet die ORF-Tochter, wie viele Beiträge ein Unternehmen ab 2024 zu zahlen hat. Bis zu 100 Beiträge pro Unternehmen sind möglich. Einpersonenunternehmen sind vom Beitrag ausgenommen, sie zahlen auch keine Kommunalsteuer.

"Für 3,2 Millionen GIS-Zahlerinnen und -Zahler wird es um 18 Prozent billiger", betonte ORF-Generaldirektor Weißmann mit Verweis auf jene Bundesländer, die auf Landesabgaben auf den Beitrag verzichten. Nach derzeitigem Stand verzichten 2024 Wien, Niederösterreich, Salzburg und wie bisher schon Oberösterreich und Vorarlberg auf die GIS-Abgaben.

Pro Monat erhält der ORF derzeit aus der GIS 18,59 Euro pro Haushalt, der ORF-Beitrag beträgt künftig 15,30 Euro pro Monat. Bundesabgaben – 3,86 Euro – entfallen, auch einzelne Landesabgaben.

722 Millionen Euro

Für die bisherigen GIS-Zahler und die schon bisher Befreiten ändert sich laut ORF-Gebührentochter nichts, insbesondere für zwei Millionen Zahler, die bisher schon die GIS mit SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen. Ab 2026 stehen auch bisherige Erlagscheinzahlerinnen und -zahler vor der Wahl: Stimmen sie der SEPA-Abbuchung zu, können sie weiterhin alle zwei Monate oder halbjährlich zahlen. Andernfalls müssen sie den Jahresbeitrag gleich im Jänner überweisen.

Vor dieser Wahl stehen auch die neuen Beitragszahlerinnen und -zahler, die bisher mangels Rundfunkgerät keine GIS zahlten. Sie müssen sich gleich zwischen 183,60 Euro für das ganze Jahr im Jänner oder SEPA-Abbuchung entscheiden.

Der ORF erwartet 2024 722 Millionen Euro Einnahmen aus dem neuen ORF-Beitrag, rund 683 Millionen davon können nach Abzug der Einhebungskosten laut ORF-Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags verwendet werden. (fid, 23.11.2023)