Wien – Ab 1. Jänner 2024 wird von den bisherigen Rundfunkgebühren auf den neuen ORF-Beitrag umgestellt, der für alle Hautwohnsitzadressen zu zahlen ist. Die ORF-Gebührentochter GIS erklärt in einer Aussendung, was dafür zu tun ist: Kein Handlungsbedarf bestehe für alle, die bereits bei der GIS eine Teilnehmernummer haben. Ihre Daten inklusive Zahlungsvereinbarung würden automatisch in das neue System übernommen. Auch bestehende Befreiungen blieben aufrecht.

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Das bekannte gelbe GIS-Logo wird im neuen Jahr durch ein rot-weiß-rotes OBS-Logo ersetzt.
Foto: IMAGO/CHROMORANGE

Wer keine GIS zahlte, muss sich registrieren

Pro Hauptwohnsitzadresse hat je eine volljährige Person ab dem neuen Jahr einen fixen ORF-Beitrag zu zahlen, der 15,30 Euro pro Monat entspricht, plus eine etwaige Landesabgabe – die gibt es 2024 voraussichtlich im Burgenland, der Steiermark, in Salzburg und Tirol.

Wer bisher keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitzadresse registrieren. Am einfachsten sei dies unter orf.beitrag.at möglich, lässt die GIS verlauten.

Kein ORF-Beitrag für Nebenwohnsitze

Pro Hauptwohnsitz müsse eine volljährige Person gemeldet werden. Geschieht dies nicht, werde einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über die Jahresgebühr geschickt. Danach besteht die Möglichkeit, auf Sepa-Lastschrift (Einziehungsauftrag) und auch auf Teilzahlung umzusteigen. Nebenwohnsitze müssen ab Jänner 2024 keinen ORF-Beitrag entrichten.

War die Rundfunkgebühr bisher an den Besitz eines Empfangsgerätes gebunden, so ist für den ORF-Beitrag nun der Hauptwohnsitz ausschlaggebend. Somit gibt es Menschen, die ab 1. Jänner zahlungspflichtig sind, jedoch noch keine Teilnehmernummer bei der GIS haben. Diese Bürgerinnen und Bürger müssen für ihren Hauptwohnsitz eine Person registrieren.

Im Zuge der Registrierung ist es auch möglich, auf eine Zahlung mit Sepa-Lastschrift umzusteigen. Dies ermöglicht es, den Gesamtbeitrag auf das ganze Jahr aufzuteilen: entweder zweimal im Jahr für jeweils sechs Monate oder sechsmal im Jahr für jeweils zwei Monate.

Außerdem ist es möglich, nach der Registrierung eine Befreiung zu beantragen, falls die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Einen Überblick über die Voraussetzungen gibt der Online-Befreiungsrechner auf orf.beitrag.at.

Befreiungen werden automatisch übernommen

Wer bereits von den Rundfunkgebühren befreit ist, muss nicht aktiv werden, die Befreiung wird automatisch übernommen. Befreiungen sind aber wie bisher befristet.

Bis Ende des Jahres bekommen Kundinnen und Kunden noch Schreiben von der GIS, ab Jänner 2024 von der OBS (ORF-Beitrags Service GmbH). Das bekannte gelbe GIS-Logo wird dann durch das neue rot-weiß-rote OBS-Logo ersetzt. (red, 28.11.2023)