Viel Lob, aber auch Tadel hat der Vorsitzende des Mauthausen-Komitees Österreich (MKÖ), Willi Mernyi, für die Novelle des NS-Verbotsgesetzes übrig. Diese soll am Donnerstag im Justizausschuss beschlossen werden.

Willi Mernyi, Vorsitzender des Mauthausen Komitees, im Rahmen einer Feier anlässlich des 78. Jahrestages der Befreiung des KZ Mauthausen am Sonntag, 7. Mai 2023. FOTO: APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR
Willi Mernyi, Vorsitzender des Mauthausen Komitees Österreich.
APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR

Wie DER STANDARD berichtete, hatten sich das MKÖ und andere Experten schon während der Begutachtungsfrist zu den Neuerungen des Gesetzes eingebracht. Einiges wurde aus Sicht Mernyis auch noch durchaus nachgebessert.

Das sieht auch MKÖ-Vorstandsmitglied Robert Eiter so: "Manche Verbotsgesetzdelikte werden künftig bei Begehung im Ausland strafbar sein, wenn die Täter Österreicher sind. Aber auch die leichtere Einziehung von NS-Devotionalien, der automatische Amtsverlust bei Wiederbetätigung von Staatsdienern sowie die auf 20.000 Euro angehobene Höchststrafe im Abzeichengesetz, Symbolegesetz und EGVG (Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, Anm.) tragen zu einer wirksameren Bekämpfung des Rechtsextremismus bei."

"Falsches Signal"

Doch zwei Punkte verärgern Mernyi, vor allem weil mehrere Experten versuchten, sie zu verhindern. "Dass Holocaustleugnung nach dem Verbotsgesetz erst strafbar sein soll, wenn sie vor mindestens zehn Personen geschieht, ist ein falsches Signal", findet Mernyi. "Im Sinne eines konsequenten Vorgehens gegen Antisemitismus hat die Expertenkommission als Grenze drei Personen empfohlen. Diese Grenze war dann auch im ersten Entwurf zur Novelle enthalten und hätte beibehalten werden sollen." Wie berichtet, waren nicht die Grünen, sondern die ÖVP für diese Entschärfung.

Auch bei der Diversion haben Mernyi und Eiter kein Verständnis für die im überarbeiteten Gesetz enthaltene neue Regelung. "Theoretisch soll diese Möglichkeit nur Tätern ohne gefestigte NS-Ideologie zugutekommen", warnt Eiter, "praktisch lässt sich das aber oft nicht ausreichend klären. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Erwachsenendiversion zum Schlupfloch in die Straflosigkeit und das Verbotsgesetz bagatellisiert wird." (Colette M. Schmidt, 30.11.2023)