Ein Rasenmäher auf einer Wiese mit trockenen Blättern.
Ein Beispiel für verpflichtende Hilfstätigkeiten könnte Rasenmähen sein.
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Nachdem das Innenministerium den Ländern zuletzt per Rechtsauskunft grünes Licht für eine Ausdehnung des Einsatzes von Asylwerbern zu gemeinnütziger Arbeit gegeben hat, gehen die Länder in die Umsetzung. In Vorarlberg sollen im ersten Quartal 2024 ankommende Asylwerbende per "Kodex" zu Hilfstätigkeiten verpflichtet werden, bei Weigerung soll es Sanktionen geben. Auch in Oberösterreich will man 2024 schrittweise starten, so Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) am Samstag.

Das den Ländern diese Woche präsentierte Modell des Innenministeriums sieht vor, das Asylwerbende künftig neben gemeinnütziger Arbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Kommunen auch für gemeinnützige Organisationen einsetzbar sein sollen, der entsprechende Leistungskatalog soll überarbeitet werden. Bei Weigerung soll eine Reduktion des Taschengeldes (40 Euro pro Monat) oder eine Umstellung von Geld- auf Sachleistungen (zum Beispiel Essensgutscheine) bzw. eine Kürzung von Sachleistungen möglich sein. Für die jeweilige Umsetzung sind die Länder zuständig.

Wien warnt vor Lohndumping

Während Wiens zuständiger Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) in der Verpflichtung einen Verstoß gegen die Menschenrechte sieht und zudem vor Lohndumping warnt, bereiten andere Bundesländer bereits die Umsetzung vor. Oberösterreich will den überarbeiteten Leistungskatalog des Innenministeriums abwarten und "parallel mit den Vorbereitungen starten, damit wir nächstes Jahr schrittweise die Verpflichtung zu Hilfstätigkeiten einführen können", so Landesrat Hattmannsdorfer im Ö1-"Morgenjournal". Es sei angebracht, dass Flüchtlinge für die Versorgung und Verpflegung einen Beitrag leisten, vom Rasenmähen bis zur Mithilfe in Sozialmärkten. Dafür solle es einen "Anerkennungsbeitrag" geben, im aktuellen Katalog seien drei bis fünf Euro vorgesehen.

In Salzburg kündigt man ebenfalls eine Lösung auf Landesebene im Laufe der nächsten Monate an. Man werde sich bei der Ausgestaltung jedenfalls an die hohen geltenden Arbeits- und Sicherheitsstandards halten, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Soziallandesrat Christian Pewny (FPÖ). Es gebe keine Gefahr von Lohndumping oder rechtlich fragwürdigen Arbeitsmodellen.

Im Burgenland gebe es derzeit noch keine konkreten Pläne, Asylwerber zu Hilfstätigkeiten zu verpflichten, sagte demgegenüber ein Sprecher von Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) auf APA-Anfrage.

Der für die Flüchtlingsagenden zuständige Tiroler Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) wollte auf APA-Anfrage am Samstag keine Stellungnahme abgeben. In Sachen "Kodex" schien man sich indes in der Tiroler Koalition zuletzt uneins zu sein. Während sich Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) offen für die Vorarlberger Pläne gezeigt hatte, sprach Dornauer von "reinem Theaterdonner" der ÖVP vor den nächstjährigen Wahlen.

Amnesty International über Kritik

Kritik an der Verpflichtung zu Hilfstätigkeiten übte am Samstag die Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, Shoura Hashemi. Diese wäre – sollte sie rechtlich überhaupt halten – menschenrechtlich bedenklich. "Ich halte diese aktuelle Diskussion in Österreich im Moment eher für eine Politshow, eine Geschichte, die sich für den Wahlkampf gut eignet, für die Wahlen, die nächstes Jahr anstehen", sagte sie auf Ö1. Sie stellte außerdem in Frage, was mit der Verpflichtung erreicht werden solle. Immerhin seien laut Asylrechtsexperten in der Praxis sowieso viele bereit zu arbeiten. Dass man nun von einem bisherigen Arbeitsverbot zu einer Arbeitspflicht komme, wirke "ein bisschen grotesk". Stattdessen solle die Regierung um Asyl Werbenden generell den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. (APA, 9.12.2023)

Updates: Im Laufe des Nachmittags wurden die Positionen weiterer Bundesländer eingefügt.