Der Mietpreisdeckel bzw. das "3. Mietzinsrechtliche Inflationslinderungsgesetz", Ende August von der schwarz-grünen Bundesregierung angekündigt, wird am Dienstag ab elf Uhr im parlamentarischen Bautenausschuss diskutiert – und ziemlich sicher auch abgeändert. Denn eine Verfassungsmehrheit, wie von der Regierung angestrebt, wird es dafür nicht geben, das hatten SPÖ und FPÖ schon vor längerer Zeit klargemacht. Die Änderungen von Mietrechtsgesetz (MRG), Richtwertgesetz (RichtWG) und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) werden deshalb einfachgesetzlich vonstattengehen müssen; offen ist, ob es doch noch zu einer begleitenden Verfassungsbestimmung kommen wird oder nicht.

Zinshäuser in Wien
Der Mietendeckel soll ab kommendem Jahr gelten und künftig exorbitante Mietensteigerungen verhindern.
Getty Images

Der Vorschlag für das "3. Mietzinsrechtliche Inflationslinderungsgesetz" der Regierung (mit der parlaments-internen Nummer 3558/A) wird gleich der erste Tagesordnungspunkt sein, und auch im zweiten Tagesordnungspunkt wird es um ein gleichnamiges Gesetz gehen – allerdings diesfalls auf Vorschlag der SPÖ, die schon länger einen etwas anders gelagerten Vorschlag im Bautenausschuss liegen hat. Der SPÖ-Antrag hat die Nummer 3090/A und ist insofern auch schon veraltet, als darin gefordert wird, die Kategoriebeträge und die Richtwerte auf dem Stand vor April 2023 und gültig bis 2026 einzufrieren.

Weitere Anträge der Oppositionsparteien sollen in der Sitzung am Dienstag ebenfalls behandelt werden. Die FPÖ fordert unter anderem eine "Evaluierung einer bundesgesetzlichen Rücknahme der Mieterhöhungen des Jahres 2022 im Wiener Gemeindebau", die Neos stellten den Antrag, ein Bundes-Raumordnungsrahmengesetz zu schaffen.

Am Montag machten der Gewerkschaftsbund (ÖGB), die Arbeiterkammer (AK) und der Verband der Gemeinnützigen (GBV) jedenfalls nochmals kräftig Stimmung gegen das Paket. Die einen – ÖGB und AK –, weil es ihnen nicht weit genug geht, die anderen – die Gemeinnützigen –, weil sie nicht einsehen, warum ihre ohnehin schon sehr günstigen Mieten in den ausfinanzierten Häusern bei der Inflationsanpassung einen Deckel bekommen sollen.

Bremse auch für freie Mieten verlangt

Der Entwurf vom August sieht bei all diesen geregelten Mietverhältnissen eine Beschränkung der Erhöhungen auf maximal fünf Prozent in den Jahren 2024, 2025 und 2026 vor. Für ÖGB-Ökonomin Angela Pfister ist das aber "de facto wirkungslos, da die Inflation demnächst unter fünf Prozent liegen wird". ÖGB und AK fordern einen rückwirkende Bremse der Mieterhöhungen für die vergangenen beiden Jahre im Nachhinein sowie einen Deckel von maximal zwei Prozent für mehrere Jahre. Außerdem müsse die Regelung alle Mieten umfassen, also nicht nur Kategorie- und Richtwertmieten, sondern auch die freien Mieten. Ob auch diese – wie von der Regierung in den Raum gestellt – von Eindämmungen des Mietanstiegs erfasst werden, blieb bis zuletzt offen. Grünen-Bautensprecherin Nina Tomaselli wäre dafür, die ÖVP sträubt sich dagegen.

Dass ein Eingriff in die freien Mieten im Entwurf vom August nicht vorgesehen war, wurde schon damals stark kritisiert. Und auch jetzt ist man im Gemeinnützigenverband der Meinung, dass der Mietpreisdeckel "die Falschen trifft", wie es in einer Aussendung des Verbands vom Montag heißt. "Nicht bei explodierenden Marktmieten der privaten Vermieter, sondern bei den ohnehin günstigen Mieten der Gemeinnützigen wird eingegriffen." Das sorge nicht zuletzt für herbe Einnahmenausfälle bei den gemeinnützigen Bauträgern und werde den Neubau von leistbaren Wohnungen sowie die Sanierung des Altbestands "noch schwieriger" machen.

AK fordert Wohnbauförderungsmilliarde ...

Die Arbeiterkammer forderte am Montag in einer Pressekonferenz überdies eine Wohnbauförderungsmilliarde für die Bundesländer, um den Bau leistbarer Wohnungen anzukurbeln. Diese müsse "dauerhaft und zweckgebunden" sein, sagte Thomas Ritt, Leiter der Abteilung Kommunal & Wohnen der Arbeiterkammer (AK) Wien. In den vergangenen Jahren sei zwar viel gebaut worden, jedoch "das Falsche" mit zu hohen Preisen und mangelnder Qualität, so Ritt.

Von 2018 bis 2022 seien in Österreich 317.000 Wohnungen gebaut worden, nur 235.000 seien dagegen benötigt worden. Dieses Überangebot hätte normalerweise zu sinkenden Preisen führen müssen, dennoch seien die Preise gestiegen – bei Kaufpreisen war es in demselben Zeitraum ein Plus von 38 Prozent, bei Mieten (private Neuverträge netto) ging es um zwölf Prozent nach oben, erklärte Lukas Tockner aus der Abteilung Kommunal & Wohnen der AK Wien. Zudem habe es vor dieser Phase bereits starke Preissteigerungen beim Wohnen gegeben. Seit 2008 seien die Wohnkosten deutlich schneller gewachsen als die verfügbaren Einkommen. Während die verfügbaren Haushaltseinkommen zwischen 2008 und 2022 um 43 Prozent stiegen, legten die Kaufpreise für Wohnimmobilien um 135 Prozent und die privaten Mieten (Neuverträge) um 57 Prozent zu.

... und "wirksame" Leerstandsabgabe

Darüber hinaus spricht sich die AK für eine wirksame Leerstandsabgabe aus. Dafür brauche man aber zunächst eine ordentliche Leerstandserhebung sowie eine gesetzliche Regelung, wie ein Leerstand definiert wird. Schließlich brauche es Maßnahmen bei Grundstücken. So sollen nach Meinung der AK Grundstücke, die bereits der Allgemeinheit gehören, bundesweit ausschließlich mit geförderten Wohnungen bebaut werden dürfen. (red, 12.12.2023)