Nationalratspräsident Sobotka im Nationalrat
Nationalratspräsident Sobotka bestreitet die Vorwürfe der Intervention und Beeinflussung.
APA/ROLAND SCHLAGER

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Aufhebung der Immunität des Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) beantragt. Das berichtete am Mittwoch zuerst das Magazin "Profil". Das Ansuchen ist bereits ans Präsidium übermittelt worden, es liegt auch dem STANDARD vor. Der Grund für die Ermittlungen gegen Sobotka: Laut dem Ex-Öbag-Chef und dem ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid habe es im Zusammenhang mit einer Steuerprüfung der Erwin-Pröll-Stiftung Beeinflussungs- und Interventionsversuche durch den ÖVP-Politiker gegeben. Die WKStA verdächtigt Sobotka "des Missbrauchs der Amtsgewalt als Bestimmungs- und sonstiger Beitragstäter". Es gilt die Unschuldsvermutung.

Sobotka wies die Vorwürfe bisher immer strikt zurück – es stimme nicht, dass er sich mit Wünschen an Schmid gewandt habe. Dieser legte nun jedoch neue Chats vor, die für die Anklagebehörde auch die Ermittlungen begründen. Aus den Chats soll hervorgehen, dass der damalige Sektionschef (und spätere Finanzminister) Eduard Müller eine Nachricht an Schmid geschickt habe, in der es um die Steuerprüfung der Erwin-Pröll-Stiftung geht.

Aus Sobotkas Büro hieß es zum "Profil", die Vorwürfe seien falsch und aufs Schärfste zurückzuweisen. Der Nationalratspräsident wolle sogar ausgeliefert werden und werde daher "alles unterstützen, was zu einer raschen Aufklärung führt, und den Immunitätsausschuss des Nationalrates bitten, dem Auslieferungsbegehren so rasch wie möglich zu entsprechen, damit die Behörden endlich den Sachverhalt aufklären können". Denn: Um gegen Sobotka zu ermitteln, benötigt die WKStA die Aufhebung der Immunität – diese gilt für alle Nationalratsabgeordneten.

Der Untersuchungszeitraum der WKStA reicht von Sommer 2017 bis Herbst 2018. Sobotka ist seit Dezember 2017 Präsident des Nationalrats, zuvor fungierte der ÖVP-Politiker als Innenminister.

Die Erwin-Pröll-Privatstiftung sorgte bereits in der Vergangenheit für Aufsehen: Sie verfügte über viel Geld ohne sichtbare Tätigkeit. Auch rund 1,35 Millionen Euro an Förderungen des Landes Niederösterreich flossen in die Pröll-Stiftung. 2017 wurde sie aufgelöst, Subventionen wurden an das Land zurückgezahlt. Die Kapitalertragsteuer musste 2018 nachbezahlt werden. (red, 13.12.2023)