Fair Pay GPA IG Kultur
Laut der Gewerkschaft GPA sind rund 30.000 Arbeitnehmer in Österreich betroffen, die sich bisher auf keinerlei Mindestlöhne verlassen könnten und nun eine Grundlage hätten, auf die sie sich berufen könnten.
IMAGO/Elmar Gubisch

Die freie Kulturarbeit ist geprägt von Prekariat, Armutsgefährdung und mangelnder sozialer Absicherung. Damit sich das ändert, haben sich die Gewerkschaft GPA und die Interessenvertretung IG Kultur zusammengetan, um eine Art Leitlinie für faire Arbeitsbedingungen in diesem Sektor zu formulieren. Das Ergebnis ist die "erste Sozialpartnerempfehlung", die nun herausgegeben wurde, wie in einer gemeinsamen Aussendung am Donnerstag mitgeteilt wurde.

"Die Empfehlung definiert Standards der Entlohnung von Arbeitnehmer:innen, schafft einen gemeinsamen Referenzrahmen für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und bietet Transparenz und Rechtssicherheit durch Klärung arbeitsrechtlicher Fragestellungen", hieß es. Das Papier inklusive Lohn- und Gehaltstabelle sei eine Richtlinie, wie "Fair Pay" (faire Bezahlung) ausgestaltet sein könnte, und ein Appell sowohl an Kulturschaffende als Arbeitgeber, also etwa Vereine, als auch als Arbeitnehmer, erklärte Yvonne Gimpel, Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich, auf APA-Nachfrage.

Rund 30.000 Arbeitnehmer betroffen

Angesprochen werde aber auch die Politik im Hinblick auf Kultursubventionen. Immerhin hätten sich Bund und Länder zu Bestrebungen bekannt, "bei Bemessung der Förderhöhen eine faire Bezahlung der Mitwirkenden in der freien Kunst- und Kulturarbeit zu berücksichtigen, ohne die Angebotsvielfalt einzuschränken", wird in der Aussendung formuliert. Laut GPA sind rund 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich betroffen, die sich bisher auf keinerlei Mindestlöhne verlassen könnten und nun eine Grundlage hätten, auf die sie sich berufen könnten. "Erhebungen zeigen, dass die Unterzahlung im Schnitt bei 60 Prozent liegt. Die Empfehlung definiert aber nicht nur Mindestlöhne, sondern auch klare Empfehlungen zur Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen im freien Kultursektor, von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zuschläge", wird Gewerkschaftsverhandler Christoph Zeiselberger zitiert.

"Selbstausbeutung für einen ganzen Berufszweig darf nicht als selbstverständlich abgetan werden – nicht, wenn sich 98 Prozent der Arbeitnehmenden (mit Kollektivvertrag, Anm.) selbstverständlich auf Mindeststandards verlassen können, und schon gar nicht, wenn wir morgen noch ein unabhängiges und leistbares Kulturangebot haben wollen, das die kulturelle Nahversorgung sichert", so Gimpel. (APA, 18.1.2024)