Die Signa Development, die Immobilienentwicklungssparte von René Benkos Signa, ist seit Ende Dezember insolvent. Zuvor flossen noch mehr als 300 Millionen Euro an private Stiftungen im Umfeld von René Benko, berichtet aktuell die "Financial Times" auf Basis von Dokumenten, die die Zeitung einsehen konnte. Der Hintergrund dieser Geldflüsse: völlig unklar.

Warum floss Signa-Geld vor der Insolvenz an Benkos private Stiftungen?
Warum floss Signa-Geld vor der Insolvenz an Benkos private Stiftungen?
APA/HANS KLAUS TECHT

Konkret verlieh die Development Kredite in der Höhe von 125 Millionen Euro an die Laura Finance Holding GmbH und weitere 190 Millionen an die Laura Holding GmbH. Diese Firmen gehören laut Firmenbuch über mehrere Ecken Unternehmen und Stiftungen im Umfeld von Benko privat: etwa der Laura-Privatstiftung und der Supraholding GmbH, beide mit Sitz in Innsbruck.

Fragen im Verfahren

Laut "Financial Times" sind diese Informationen am 29. Dezember ans Licht gekommen, nachdem Signa-Gläubiger Einsicht in Konzernunterlagen im Zuge des Insolvenzverfahrens erhalten haben. Die Hintergründe der Geldtransfers seien auch den Investoren nicht erklärt worden, heißt es in der britischen Zeitung.

Die Causa fügt sich in ein Muster: Zwischen Signa-Gesellschaften und privaten Benko-Firmen floss viel Kapital hin und her, ohne dass man den Zweck dahinter versteht. DER STANDARD berichtete beispielsweise im November darüber, dass ein Luxushotel am Gardasee, das sich zuvor im Besitz der mittlerweile insolventen Signa-Luxusimmobilienschiene Prime befand, wenige Wochen vor den Problemen den Eigentümer wechselte – es wurde an eine Benko-Stiftung in Liechtenstein ("Ingbe-Stiftung") abgetreten. Auch fragwürdige Geschäfte zwischen der luxemburgischen Signa Prima und derselben Ingbe sorgen für Debatten.

Für Rätselraten sorgen überdies zahlreiche Kredite, die von der Prime und Development an die Signa Holding flossen, wie DER STANDARD auf Basis von Unterlagen zur Insolvenz berichtete. Derartige Kredite sind eigentlich nur unter strengen Bedingungen zulässig, damit es nicht zu einer sogenannten verbotenen Einlagenrückgewähr kommt. Ob diese Bedingungen eingehalten wurden, weiß man nicht. Das Büro des Signa-Holding-Sanierungsverwalters Christof Stapf wollte sich nicht zur Causa äußern. (Joseph Gepp, 25.1.2024)