Die Arbeiterkammer fordert einmal mehr ein Ende der befristeten Mieten. Eine Ausnahme soll es nur für private Vermieter geben, diese sollten jeweils eine einzige Wohnung befristet vermieten dürfen, schlug Thomas Ritt, Leiter der Abteilung Kommunal & Wohnen bei der Arbeiterkammer, am Dienstag vor.

Mietwohnungen werden in Österreich meistens nur noch befristet vermietet.
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Seit 30 Jahren sind Befristungen in Österreich auch in privaten Altbauwohnungen möglich, in "Neubauten" (Nachkriegsbauten) war das bereits zuvor der Fall. Befristungen seien damals aber für Ausnahmen gedacht gewesen, mittlerweile seien sie die Regel: Laut Arbeiterkammer sind derzeit sieben von zehn Mietverträgen außerhalb des geförderten Wohnbaus mit einer Befristung versehen. "Und in aller Regel entscheiden sich Mieterinnen und Mieter nicht freiwillig für einen befristeten Mietvertrag", sagte Sina Moussa-Lipp von der Arbeiterkammer.

"Kündigung schon bei Vertragsabschluss"

Dabei sei man bei einer befristeten Mietwohnung "schon gekündigt, wenn man den Vertrag abschließt", sagte Ritt. Durch die Befristung seien Mieterinnen und Mieter erpressbar, viele würden es meiden, Unregelmäßigkeiten zu beanstanden. Außerdem bringe eine Befristung diverse weitere Unsicherheiten mit sich, sagte Moussa-Lipp. "Bei einem notwendig gewordenen Umzug werden schulpflichtige Kinder aus dem sozialen Umfeld herausgerissen." Und grundsätzlich fühle man sich "ständig wie in einer Übergangswohnung", wo man dann natürlich "zweimal überlegt, ob sich eine Investition in die Wohnqualität der aktuellen Wohnung auszahlt".

In den vergangenen zehn Jahren seien 160.000 neue Mietwohnungen entstanden, genauso viele befristete Mietwohnungen seien in diesem Zeitraum dazugekommen, sagte Ritt. Denn einerseits würden eben wie erwähnt 70 Prozent der Mietverträge im Neubau nur befristet angeboten, andererseits würden auch im Altbau immer mehr Wohnungen nur befristet vermietet. Im Altbau gibt es zwar einen 25-prozentigen Befristungsabschlag von der Hauptmiete – doch viele Mieterinnen und Mieter haben laut einer Ifes-Umfrage für die AK unter 800 Mieterinnen und Mietern in Österreich noch nie etwas davon gehört (was noch nichts darüber aussagt, ob er mehrheitlich eingehalten wird oder nicht).

"Doppelte Preisspirale"

Im Nachkriegsbau, wo es keine Mietpreisgrenze gibt, hätten Mieterinnen und Mieter auch finanziell einen großen Nachteil in Form einer "doppelten Preisspirale", erklärte Moussa-Lipp: einerseits die laufenden Inflationsanpassungen, andererseits könne die Miete bei jedem neuen Mietvertrag zusätzlich "angepasst" werden. "Die Spirale beginnt also mit jeder Vertragsverlängerung von Neuem."

Die Arbeiterkammer fordert deshalb einmal mehr, dass die befristeten Mietverträge abgeschafft werden – zumindest für "kommerzielle" Vermieter wie Fonds oder Versicherungen, und auch Privatpersonen sollten nicht mehr als eine Wohnung befristet vermieten dürfen, heißt es in einem Forderungskatalog der AK. Außerdem müsse die "zu spät gekommene" Mietpreisbremse der Bundesregierung repariert werden, denn die Inflationssprünge der vergangenen beiden Jahre sollten nachträglich mit zwei Prozent gedeckelt werden, und auch künftig sollte es nur zweiprozentige Inflationsanpassungen geben, "so lange, bis es ein neues Mietrecht gibt", sagte Ritt. Und eine Offensive für den geförderten Wohnbau in Form einer Wohnbaumilliarde für die Bundesländer wünscht man sich bei der AK ebenfalls.

"Kettenmietverträge" abschaffen

Insbesondere Kettenmietverträge sind der Arbeiterkammer ein Dorn im Auge. Anders als im Arbeitsrecht kann man eine Wohnung immer nur befristet vermieten, auch mehrmals hintereinander an ein und denselben Mieter. Hier wäre es für Ritt schon eine "deutliche Verbesserung" zur aktuellen Lage, wenn es maximal eine Verlängerung geben dürfte und danach unbefristet vermietet werden müsste.

Unterstützung erhielt die AK aus den Reihen des Gewerkschaftsbunds. "Verlängerungen oder neue Verträge gibt es nur in Verbindung mit heftigen Preissteigerungen", kritisierte ÖGB-Ökonomin Angela Pfister in einer Aussendung. "Wohnungen von Gemeinden und gemeinnützigen Bauvereinigungen haben dieses Problem nicht. Sie sind praktisch ausschließlich unbefristet vermietet." Auch Pfister fordert eine Wohnbauoffensive und eine "echte und wirkungsvolle Mietpreisbremse".

Anders sieht die Sache hingegen der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB). Die Befristung sei ein "teilweiser Ausgleich für die rigiden Kündigungsbestimmungen des Mietrechtsgesetzes", schreibt ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer in einer Aussendung. "Die Abschaffung der Befristung und die Bestrafung von Leerstand wird nicht mehr Wohnungen auf den Markt spülen. Im Gegenteil: Eine Liberalisierung der Befristung würde dem Markt guttun." (Martin Putschögl, 30.1.2024)