Die Journalismusgewerkschaft lässt die gerade laufende Abstimmung über die künftige Chefredakteurin der "Wiener Zeitung", Katharina Schmidt, rechtlich prüfen. Das bestätigt Gewerkschaftschef Eike-Clemens Kullmann dem STANDARD. Anlass: Gekündigte Redakteurinnen und Redakteure, die derzeit noch in ihrer langen Kündigungsfrist beschäftigt sind, hätten keine Möglichkeit, sich an der Abstimmung zu beteiligen.

Laut Redaktionsstatut kann die "WZ"-Redaktion eine neue Chefredakteurin oder einen neuen Chefredakteur mit Zweidrittelmehrheit ablehnen. Schmidt soll – wie berichtet – künftig die "Wiener Zeitung" redaktionell führen, sie konnte sich in einem mehrstufigen Auswahlverfahren – unter Einbindung der "WZ"-Redaktion – gegen 55 weitere Bewerberinnen und Bewerber durchsetzen.

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Die "Wiener Zeitung" gibt es nun online als "WZ".
WZ Screenshot

Mitte 2023 als Tageszeitung eingestellt

Die "Wiener Zeitung" im Besitz der Republik Österreich wurde mit Ende Juni 2023 als gedruckte Tageszeitung eingestellt, sie war damals die älteste noch erscheinende Tageszeitung. Die Republik führt sie mit 7,5 Millionen Euro pro Jahr aus dem Bundesbudget als Onlinemedium "WZ" weiter, weitere neun Millionen erhält die Wiener Zeitung GmbH noch aus dem Budget für Medienausbildung und für eine Verlautbarungsplattform des Bundes.

Mit der heftig kritisierten Einstellung auf Papier wurde eine Reihe bisheriger Redaktionsmitglieder gekündigt. Rund zwölf sollen aufgrund langer Kündigungsfristen noch aufrechte Dienstverhältnisse haben. Sie sollen nun laut Gewerkschaft aber nicht über die Abstimmung über die neue Chefredakteurin, eine langjährige Journalistin und zuletzt interimistische Redaktionschefin, informiert oder dazu eingeladen oder zugelassen worden sein.

Die Gewerkschaft will nun rechtlich prüfen lassen, ob die Regelungen des Statuts eingehalten wurde, erklärt Gewerkschaftsvorsitzender Kullmann dem STANDARD. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien etwa nicht zur Versammlung über den Wahlvorstand eingeladen worden, ebenso wenig zur Abstimmung. Der Redaktionsbeirat der "WZ" wollte sich auf STANDARD-Anfrage nicht zum Thema äußern. (fid, omark, 30.1.2024)