Es kann einem in Österreich das Lachen vergehen. Der Faschingsdienstag, an dem das nicht rechtskräftige Urteil gegen den Satiriker und STANDARD-Kolumnisten Florian Scheuba gesprochen wurde, ist ein schwarzer Tag für die Meinungsfreiheit und politische Satire.

STANDARD-Kolumnist Florian Scheuba
Wurde nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt: Kabarettist und STANDARD-Kolumnist Florian Scheuba.
APA/GEORG HOCHMUTH

Das ist keine Satire: Fünf Jahre nach Erscheinen des Ibiza-Videos gibt es dazu eigentlich nur zwei strafrechtliche Verurteilungen (Julian Hessenthaler und nun Scheuba). Bei Korruptionsvorwürfen erwarten Gerichte offenbar eine sehr enge Beweisführung, um schuldig zu sprechen; bei der Meinungs- und Pressefreiheit sieht das wohl anders aus.

Scheuba hatte in einer Kolumne im STANDARD zu Recht in Erinnerung gerufen, dass der Spitzenpolizist Andreas Holzer schon 2015 mit Hinweisen auf Malversationen bei der FPÖ und deren Chef Heinz-Christian Strache konfrontiert worden war. Das lief ins Leere, deshalb sprach Scheuba von "folgenschwerer Arbeitsverweigerung" und "rätselhafter Untätigkeit" durch Holzer. Eine zugespitzte Meinung, die so aber auch schon andere vertreten haben. Holzer wehrte sich nicht nur medienrechtlich, sondern ließ Scheuba strafrechtlich verfolgen – obwohl dieser klarstellte, Holzer keinen Amtsmissbrauch vorgeworfen zu haben.

Der Spielraum dessen, was Satire darf, wird durch das Urteil deutlich eingeschränkt. Dabei zeigen gerade Ibiza und die Folgen, dass dieses Land pointierte Satire und Satiriker wie Florian Scheuba wie einen Bissen Brot braucht. (Rainer Schüller, 13.2.2024)