Tue Gutes und rede darüber. Rede viel darüber. Das scheint dieser Tage das Motto aus Sicht der türkis-grünen Koalition zu sein. Bereits am Dienstag präsentierten Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) und sein Vize Werner Kogler (Grüne) in einem Rohbau in Wien-Floridsdorf neue Maßnahmen der Regierung für den Wohnbau. Am Mittwoch ging es nach einem frühmorgendlichen Ministerrat weiter mit Details zu den Maßnahmen.

Video: Regierung verkündet weitere Details zum Baupaket
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Schon bekannt war, dass es eine Milliarde Euro zusätzlich für den gemeinnützigen Wohnbau geben wird, insgesamt sollen damit 20.000 Wohnungen neu geschaffen werden. Wie sich am Mittwoch herausstellte, wird das gesamte Paket laut Berechnungen des Finanzministeriums 2,2 Milliarden Euro kosten.

Ein großer Brocken im Umfang von immerhin 300 Millionen Euro ist der geplante "Handwerkerbonus plus". Wer Handwerker beauftragt, soll sich 2024 und 2025 2.000 Euro an Zuschuss vom Bund holen können, maximal jedoch 20 Prozent der Kosten eines Auftrags. Eingereicht werden kann der Bonus pro Person – eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern könnte sich demnach 4.000 Euro vom Staat zurückholen für eine neue Terrasse, wobei nur ein Antrag pro Jahr zulässig sein soll. Förderfähig sind Handwerkerausgaben bis maximal 10.000 Euro. Einschränkungen dazu, welche Leistungen abgerechnet werden können, soll es nicht geben. Zuständig ist das Wirtschaftsministerium.

Ist diese Maßnahme nicht ein reines Geschenk an Eigentümer, die ohnehin sanieren wollen würden? Welche Belege gibt es, dass die Installateure so einen Zuschuss überhaupt brauchen? Wer in Wien um einen schnellen Installateurtermin anfragt, wird häufig belächelt. Kanzler Nehammer sagt auf diese Fragen nur, dass dieser Bonus das Paket erst komplementiert und ein wichtiger Impuls für die Betriebe sein wird.

Davon soll es künftig mehr geben: Baustellen, diese befindet sich in Wien-Donaustadt.
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Zusätzliche steuerliche Anreize wird es im Rahmen des Pakets jedenfalls auch für ökologische Sanierungen geben. Vermieter, die einen Heizkesseltausch durchführen, haben schon jetzt Anspruch auf gewisse Begünstigungen. Diese werden ausgebaut: Eigentümer, die bei einem vermieteten Gebäude zum Beispiel die Dämmung verbessern, Fenster tauschen oder ähnliche Maßnahmen setzten, die den Energieverbrauch senken, erhalten einen abzugsfähigen Zuschlag in Höhe von 15 Prozent zu ihren angefallenen Ausgaben. Das heißt, sie können von der Steuer einen um 15 Prozent höheren Abzug geltend machen, als es ohne diese Möglichkeit der Fall gewesen wäre. Damit sollen thermische Sanierungen interessanter werden, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Geschätzte Kosten: ebenfalls 300 Millionen Euro.

Um Doppelförderungen zu vermeiden, sollen der Handwerker- und der Sanierungsbonus nicht kombiniert werden können.

Neu ist auch, dass Gebäude, sowohl in privater wie auch in gewerblicher Nutzung, schneller abgeschrieben werden können. Aktuell gilt, dass pro Jahr nach Errichtung eines Gebäudes der Errichter steuerliche Ausgaben in Höhe von 1,5 Prozent des Gebäudewerts abschreiben kann. Dieser Wert wird nun bis Ende 2026 verdreifacht – auf 4,5 Prozent pro Jahr. Das soll dafür sorgen, dass Bauprojekte vorgezogen werden. Gefordert hatten das die Sozialpartner.

Günstigere Mieten für 50 Jahre

Neue Details gibt es auch zur Milliarde für den gemeinnützigen Wohnbau. Das Geld erhalten die Länder mit einer Zweckbindung, sie müssen die Mittel also wenn, dann in den Wohnbau investieren. Gefördert wird der mehrgeschoßige Wohnbau, auch die Verdichtung von Wohnraum – nicht aber die Errichtung eingeschoßiger Reihenhäuser. Die Förderungen können sowohl gewerbliche als auch gemeinnützige Anbieter bekommen, allerdings müssen sich Letztere für 50 Jahre dazu verpflichten, günstigere Mieten zu verlangen, im Wesentlichen darf das also nur kostendeckend sein.

Mehr Zuschüsse für die Länder

Neu ist auch, dass der Bund die Länder bei der Kreditaufnahme unterstützen wird. So wird der Bund Kredite der Länder, die sie über die Bundesfinanzierungsagentur (Öbfa) aufnehmen, bezuschussen – und zwar so, dass die Zinshöhe für die Länder bei ihren Darlehen bei maximal 1,5 Prozent liegt. Die Idee: Diese Kredite können die Länder dann als günstige Darlehen an Häuslbauer weitergeben. Bis zu 200.000 Euro sollen so als günstigere Darlehen vergeben werden dürfen.

Aufgestockt wird auch der Wohnschirm der Bundesregierung: Das ist Geld, das über die Bundesländer verteilt wird, um Härtefälle (etwa Delogierungen aufgrund stark gestiegener Energiekosten) zu vermeiden. 65 Millionen Euro stehen dafür 2024 ohnehin bereit, nun kommen noch einmal 60 Millionen dazu. Bereits am Dienstag war bekannt geworden, dass für den Erwerb des ersten Eigenheimes die Grundbuchgebühren gestrichen werden, und zwar bis zu einem Wert von 500.000 Euro. (András Szigetvari, 28.2.2024)