Ungläubig schaute mancher Anfang des Monats, als es aus dem Verkehrsministerium hieß, dass man damit rechne, dass im ersten Jahr rund 445 Fahrzeuge wegen des neuen Raserpakets beschlagnahmt würden. Die Zahl schien zu hoch gegriffen.

Ein Polizist bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einer Laserpistole.
Wenige Tage nach In-Kraft-Treten des neuen Raserpakets hat die Exekutive bereits die ersten Fahrzeuge einstweilig beschlagnahmt.
APA/EVA MANHART

Grund dafür war, dass jeder, der einen Hang zum Rasen hat, von den neuen Maßnahmen weiß. Zudem sind die Grenzen, ab denen das Raserpaket greift, sehr hoch und klar vorgegeben. Wer unter diesen Limits bleibt, ist zwar immer noch viel zu schnell, muss aber nicht fürchten, sein Auto zu verlieren. Sogar wenn das Auto einer Leasingfirma gehört, wird man die Beschlagnahmung nicht riskieren – weil man sonst eher früher als später gar kein Auto mehr bekommt, das man nicht selbst finanzieren kann.

Doch nun, wenige Tage nach In-Kraft-Treten des Pakets, zeigt sich, dass die 445 Fälle recht realistisch geschätzt sein könnten. Denn die ersten Autos sind bereits vorläufig beschlagnahmt worden, und die zuständigen Behörden überprüfen inzwischen, ob nicht eine dauerhafte Abnahme samt Versteigerung des Fahrzeugs für alle Menschen – den Lenker und die von ihm gefährdete Bevölkerung – das Beste wäre.

Bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung oft für die Versteigerung ausfällt. Denn wer ob der schon so zu hoch angesetzten Limits und der seltenen Kontrollen immer noch gefasst wird, bettelt ja regelrecht darum, dass man ihm das Auto endlich abnimmt. (Guido Gluschitsch, 6.3.2024)