Innenminister Gerhard Karner (links) will das Tragen von Waffen im öffentlichen Raum verbieten. Bundeskanzler Karl Nehammer (rechts) und Vizekanzler Werner Kogler (Mitte) dürfte der Vorstoß zusagen.
APA/ROBERT JAEGER

Die meisten Menschen denken wohl an die USA, wenn es um das Tragen von Waffen im öffentlichen Raum geht. In den Vereinigten Staaten sollen sogar mehr Waffen im Umlauf sein, als dort Menschen leben. In Österreich sind rund 1,3 Millionen legale Schusswaffen registriert. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) möchte nun im ganzen Land ein Waffenverbot auf öffentlichen Plätzen einführen. Die Grünen stehen dem Vorschlag "offen gegenüber", wie auf Anfrage des STANDARD erklärt wird.

Aber worum geht es genau? Was ist derzeit erlaubt und was nicht? Und wie kann ein Waffenverbot helfen? DER STANDARD hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema gesucht.

Frage: Was hat der Innenminister konkret vorgeschlagen?

Antwort: Karner hat Dienstagabend bekanntgegeben, dass er ein Waffenverbot im ganzen öffentlichen Raum einführen möchte. Das Ziel sei, dass künftig das Führen von Waffen außerhalb von Wohnräumlichkeiten untersagt wird. Das Verbot soll nach Ansicht des Ministers auch Messer bestimmter Art umfassen – beispielsweise "Einhandmesser" oder Messer ab einer bestimmten Klingenlänge. Dadurch sollen "Gewalttäter durch effiziente Polizeibefugnisse" aus dem Verkehr gezogen werden können, sagt Karner.

Frage: Wie funktioniert das konkret? Darf man dann nicht einmal mehr ein Küchenmesser kaufen und nach Hause bringen?

Antwort: Ein ganz konkreter Vorschlag wird erst erarbeitet. Expertinnen und Experten aus dem Innenministerium und den Landespolizeidirektionen sind mit der Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags betraut worden. Ausnahmen soll es aber jedenfalls geben, das wurde bereits kommuniziert. Der Transport nach dem Kauf eines Messers werde jedenfalls weiterhin erlaubt sein. Auch für die Jagd und die Ausübung bestimmter Berufe soll man weiterhin Waffen bei sich tragen können. "Das Ziel ist es auch nicht, das Mitführen eines Jausenmessers beim Wandern unter Strafe zu stellen", heißt es seitens des Innenministeriums. Und auch Pfeffersprays, die der Selbstverteidigung dienen, würden nicht unter das Verbot fallen.

Frage: Was sagen die Grünen als Koalitionspartner zu dem Vorstoß?

Antwort: Man stehe dem Vorschlag des Innenministers "offen gegenüber", heißt es auf Anfrage des STANDARD bei den Grünen. "Ja, Waffen haben im öffentlichen Raum nichts verloren – weder Messer noch Schusswaffen", wird aus dem grünen Klub ausgerichtet. Die Grünen hätten sich ohnehin schon immer für schärfere Waffengesetze eingesetzt. Die genaue Ausgestaltung des Vorschlags von Karner müsse geprüft werden, wenn er vorliegt. Außerdem brauche es "begleitende Maßnahmen", finden die Grünen. Dazu "gehören Aufklärungsarbeit und Sozialarbeit". Auch Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) begrüße den Vorstoß, wie er am Mittwoch erklärte. Anders sieht das offenbar die FPÖ: "Es ist naiv zu glauben, mit einem allgemeinen Waffenverbot im öffentlichen Raum auch nur eines der vielen katastrophalen Sicherheitsprobleme lösen zu können", sagt der blaue Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer. Mit weiteren Verschärfungen ließe sich die Kriminalität nicht bekämpfen.

Frage: Wie ist das Tragen von Waffen denn aktuell überhaupt geregelt?

Antwort: Derzeit können Behörden nur sogenannte Waffenverbotszonen an bestimmten Orten erlassen. So eine Zone gibt es beispielsweise auf dem Wiener Praterstern, wo schon jetzt Waffen verboten sind. Auch in Innsbruck wurden zwei solche Zonen geschaffen.

Frage: Was sieht das Waffengesetz derzeit vor?

Antwort: Im Waffengesetz wird in erster Linie der Umgang mit Schusswaffen geregelt. In der Kategorie A werden verbotene Waffen festgelegt. Darunter fallen etwa Maschinenpistolen und Pumpguns. Sie dürfen in Österreich nicht verkauft werden. In die Kategorie B fallen Revolver, Pistolen und halbautomatische Schusswaffen, die nur nach Absolvierung eines Psychotests und mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte) und Registrierung erworben werden dürfen. Das Mitführen ist nur bestimmten Berufsgruppen (etwa Taxilenkern oder Privatdetektiven) erlaubt, die dafür einen Waffenpass beantragen müssen. Büchsen (gezogener Lauf) und Flinten (glatter Lauf) aus der Kategorie C sind ab 18 Jahren frei erhältlich, müssen aber ebenfalls im Zentralen Waffenregister eingetragen werden. Zwischen Kauf und Abgabe muss eine sogenannte Abkühlphase von drei Tagen eingehalten werden. Auch diese Gewehre dürfen in der Regel nicht mitgeführt werden, Ausnahmen gibt es für Jäger und Schützenvereine.

Frage: Welche Messer sind verboten?

Antwort: Österreich hat sehr liberale Regelungen bei Messern. Ausdrücklich verboten sind Hieb- und Stichwaffen, die als andere Gegenstände getarnt sind, also zum Beispiel sogenannte Neck-Knives, bei denen die Klinge in einem Anhänger verborgen ist. Auch der berühmte Degen im Gehstock oder im Regenschirm ist eine verbotene Waffe. Alle anderen Messer sind erlaubt. Küchenmesser oder Gartenmacheten kommen im Waffengesetz nicht vor, sie gelten als Gebrauchsgegenstände.

Frage: Aber ist das nicht eine Gesetzeslücke? Auch Küchenmesser können als tödliche Waffen verwendet werden.

Antwort: Ob ein Messer als Waffe gilt, ist im Waffengesetz so geregelt: "Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen." Auch wenn ein Küchenmesser zu kriminellen Zwecken verwendet werden kann, ist es doch primär ein Küchenmesser, also keine Waffe. Ein Springmesser, dessen Klinge auf Knopfdruck hervorschnellt und fixiert wird, ist hingegen eher nicht zum Erdäpfelschälen gedacht: Es gilt als Waffe. Diese Einstufung heißt aber nur, dass die Messer für Personen unter 18 tabu sind. Und: Wird eine Person mit einem Waffenverbot belegt, gilt das nicht nur für Schusswaffen, sondern eben auch für entsprechende Messer.

Frage: Gibt es bei erlaubten Messern eine Einschränkung bezüglich der Länge der Klinge?

Antwort: Nein, im Gegensatz zu anderen Ländern wie Großbritannien und Deutschland in Österreich noch nicht. Das will Karner ändern. Er will auch bestimmte Einhandmesser, also Messer, bei denen sich die Klinge auf Knopfdruck öffnet, einschränken.

Frage: Darf ich ein Messer immer dabei haben?

Antwort: Nein. An vielen Orten ist das Mitführen von Waffen auch abseits der Waffenverbotszonen schon jetzt per Hausordnung untersagt – etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Lokalen, in allen Ämtern sowie grundsätzlich bei Versammlungen und Demonstrationen.

Frage: Gibt es sonstige Einschränkungen?

Antwort: Für Bürger aus EU-Drittstaaten besteht seit Anfang 2019 ein Waffenverbot im öffentlichen Raum, dazu zählen eben auch Messer und Stichwaffen. Das Verbot war eine Reaktion auf eine Häufung von Messerattacken, die von Asylwerbern begangen wurden. (Katharina Mittelstaedt, Michael Simoner, 13.3.2024)