Innenminister Gerhard Karner.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will die lockeren Bestimmungen für den Besitz von Messern in Österreich verschärfen.
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Hat ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum, wie es nun Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) vorgeschlagen hat, Sinn? Wie bei vielen Fragen lautet die Antwort "Ja, aber". Vorausschicken muss man, dass es hier nicht primär um legale, private Schusswaffen geht, die per Gesetz ohnehin weitestgehend aus der Öffentlichkeit verbannt sind, sondern um Hieb- und Stichwaffen. Immer wieder kommt es zu Bluttaten, die mit Macheten aus dem Gartencenter oder mit Küchenmessern verübt werden. Ausschlaggebend für Karners Initiative war der Dreifachfemizid in Wien vor wenigen Wochen.

Es ist auch nicht zu leugnen, dass Butterflymesser oder Springmesser eine gewisse Anziehungskraft auf männliche Jugendliche und junge Erwachsene ausüben, die in einem gewaltbereiten Milieu verkehren. In der Ausbildung der Polizei ist die Abwehr von Messerattacken ein fixer Bestandteil. Deswegen mag es überraschen, dass Österreich immer noch eines der liberalsten Gesetze der Welt hat, was Messer betrifft. Für erwachsene, unbescholtene EU-Bürger gibt es hierzulande praktisch keine Einschränkungen für den Erwerb und den Besitz. Nur Messer, die in anderen Gegenständen verborgen sind, etwa in Kugelschreibern, Schirmen oder Anhängern, sind generell verboten.

Wenn sich alle dran halten

Karner folgt der bestechend einfachen Überlegung: Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto geringer ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass damit ein Verbrechen begangen wird. Vor ihm hatte sich schon der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) für ein flächendeckendes Waffenverbot in Wien ausgesprochen. Denn mit den derzeit möglichen, individuell begrenzten Waffenverbotszonen könnten einzelne Straßenzüge als gefährlich gebrandmarkt werden. Und derartige Ghettos will wohl jede Bürgermeisterin und jeder Bürgermeister tunlichst verhindern.

Ein generelles Waffenverbot ist also per se keine schlechte Idee – wenn sich alle dran halten. Es bestehen aber auch schon jetzt viele Einschränkungen. Nicht-EU-Bürger dürfen in Österreich schon seit 2019 keine Waffen mehr erwerben und besitzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Mitführen von Waffen generell nicht erlaubt, in Ämtern sowieso nicht, und auch viele Lokale haben entsprechende Hausordnungen. Wer in Wien mit der Straßenbahn in die City fährt, dort vielleicht einen Gerichtstermin hat und danach zum Wirt oder ins Museum geht, muss also sein Survivalmesser schon jetzt daheim lassen.

Keine anlasslosen Kontrollen

Das tun aber vermutlich einige nicht, weil es ja kaum Kontrollen gibt. Was uns zum Hauptproblem von Karners Vorschlag führt: Wie und unter welchen Voraussetzungen soll ein generelles Waffenverbot kontrolliert werden? Messer hängen in den meisten Fällen nicht sichtbar am Gürtel, der Feitel verbirgt sich vielmehr in der Hosen- oder Jackentasche. Und dort darf die Polizei nicht ohne guten Grund nachschauen. Unbefristete, anlasslose Personenkontrollen in der Öffentlichkeit sind im Gegensatz zu Zutrittskontrollen in Gebäuden nicht zulässig.

Außer man ändert die Gesetze der Verfassung. Nach dem Motto: Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten. Aber die Frage ist, ob wir in einem Land leben möchten, in dem wir ständig nachweisen müssen, dass wir nichts Böses im Schilde führen. (Michael Simoner, 13.3.2024)