Ein Täter auf der Flucht
Diese von der Polizei veröffentlichte Aufnahme einer Überwachungskamera zeigt einen Jugendlichen, der von einem Tatort wegläuft.
Foto: APA / LPD WIEN

Der Nationalrat hat den ersten Vorschlag, die Strafmündigkeit von vierzehn auf zwölf Jahre zu senken, abgelehnt. Sogar ein Drittel der FPÖ-Abgeordneten, aus deren Reihen der Antrag auf eine Gesetzesänderung gekommen war, verweigerte die Zustimmung.

Das heißt aber nicht, dass das Thema ad acta gelegt ist. Im Gegenteil, Maßnahmen gegen Jugendkriminalität im weitesten Sinn entwickeln sich gerade zu einem der Topthemen im Wahlkampf. Auch die ÖVP denkt laut über neue Grenzen für die Straf(un)mündigkeit nach.

Auch jetzt gibt es Konsequenzen

Dabei sollte nicht vergessen werden, dass es auch jetzt schon Konsequenzen für unter 14-Jährige gibt, wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Sie werden zwar nicht angeklagt, doch ihre Lebensumstände können sich drastisch verändern. Etwa dann, wenn Betroffene in die Obhut des Jugendamtes müssen, weil ihre Erziehungsberechtigten überfordert sind. Was bei schweren und wiederholten Delikten oft der Fall ist.

Im günstigsten Fall gelingt es so, kriminelle Karrieren zu verhindern. Das muss immer der oberste Anspruch sein. Zwölfjährige für strafmündig zu erklären hieße auch, dass strafrechtliche Sanktionen verhängt werden. Doch Gefängnisse sind selten echte Besserungsanstalten.

Die Regierung sollte anstatt dessen viel mehr Geld und Personal in Familienhilfe und Jugendwohlfahrt investieren. Denn auch Kinder und Jugendliche, die eine Straftat begangen haben, sind unsere Zukunft. (Michael Simoner, 23.3.2024)