Eine Mutter mit Baby am Arm sitzt vor dem Laptop, daneben steht ein kleiner Junge
Gerade für Alleinerziehende zahlt es sich aus, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, denn ihnen stehen steuerliche Vorteile zu.
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"Viele Eltern wissen gar nicht, dass ihnen Geld zusteht", sagt Barbara Fruhwürth. Sie ist Steuerberaterin mit eigener Kanzlei in Wien und Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbands. "Gerade in einer Zeit, in der alles teurer wird und Familien an allen Ecken und Enden sparen müssen, zahlt es sich aus, sich über das Finanzamt Geld zurückzuholen."

Ein Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) lohnt sich für Eltern auf jeden Fall, wenn nur einer dieser Fälle zutrifft:

Welche Entlastungen gibt es für Familien mit Kindern?

Eltern stehen bestimmte Steuererleichterungen zu, die mit der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) beantragt werden können. Grundsätzlich hat man fünf Jahre Zeit, diese einzureichen. Für 2023 muss die ANV spätestens am 31. Dezember 2028 an das Finanzamt geschickt werden. Wer schon einen Steuerbescheid aufgrund einer automatischen Veranlagung erhalten hat, kann dennoch innerhalb der fünf Jahre noch eine ANV beantragen.

Familienbonus Plus

Seit 2019 wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, der Familienbonus Plus gewährt. "Die Höhe des Familienbonus ist für jedes Kind gleich hoch und somit unabhängig vom Einkommen der Eltern. Hier wurde eine gerechtere Regelung für Familien geschaffen und hat damit auch die finanzielle Situation für Eltern verbessert", sagt Fruhwürth.

Der Familienbonus Plus beträgt aktuell:

Der Familienbonus Plus kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Das ist nur dann sinnvoll, wenn beide so viel verdienen, dass sie auch die Lohnsteuer in Höhe des Familienbonus Plus bezahlen.

Für getrennt lebende Eltern gibt es spezielle Regelungen:

1. Sie vereinbaren, dass nur ein Elternteil den Familienbonus Plus alleine geltend macht. Dann beträgt der Familienbonus Plus 166,68 Euro bzw. 58,34 Euro pro Monat.

2. Sie teilen sich den Familienbonus Plus. Dann beträgt dieser für Sie beide jeweils 83,34 Euro bzw. 29,17 Euro monatlich.

Wie kann man den Familienbonus Plus beantragen?

1. Für abgelaufene Kalenderjahre können Sie den Familienbonus Plus nachträglich im Zuge der ANV beantragen.

2. Während des aktuellen Jahres können Sie den Familienbonus Plus mit dem Formular E 30 laufend bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin berücksichtigen lassen. In diesem Fall wird der Familienbonus Plus automatisch jeden Monat von Ihrer Lohnsteuer abgezogen.

Hinweis von der Steuerberaterin: "Sie müssen den Familienbonus Plus auf jeden Fall in der ANV noch einmal beantragen, sonst fordert das Finanzamt Geld zurück", sagt Fruhwürth. "Außerdem können Sie über die ANV die Aufteilung zwischen den Elternteilen nachträglich ändern lassen, wenn das günstiger ist."

Steuergutschrift nach der Karenz

"Am meisten Geld lassen Eltern nach der Karenz liegen, weil sie denken, sie haben eh nix verdient," sagt Fruhwürth. Ein Beispiel: Eine Mutter kommt im Oktober von der Karenz zurück in ihren Job. Sie bezieht in diesem Jahr also für drei Monate Gehalt (Oktober, November, Dezember). Dafür zahlt sich doch keine Arbeitnehmerveranlagung aus, oder? "Doch, denn die monatliche Lohnsteuer für diese Monate sind in der Regel zu hoch berechnet", sagt Fruhwürth. "Daraus ergibt sich häufig eine Steuergutschrift, die man mit der ANV geltend machen kann."

Dieses Problem hat sich durch die automatische Arbeitnehmerveranlagung zwar entschärft, aber laut Steuerberaterin Fruhwürth kann ein möglicher Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag in Form der Negativsteuer zu hohen Gutschriften führen und dieser muss beantragt werden. "Auch und gerade, wenn man nur sehr wenig verdient hat", sagt die Fruhwürth.

Ein Vater hält ein Neugeborenes Baby am Arm
(Ehe-)Partner können den Familienbonus Plus untereinander aufteilen. Entweder eine Person beansprucht den Familienbonus Plus in voller Höhe (2000 Euro bzw. 700 Euro), oder der Betrag wird zwischen den (Ehe-)Partnern aufgeteilt (50:50).
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Negativsteuer

Ihr Einkommen im Jahr 2023 beträgt weniger als 11.693 Euro? Das ist häufig bei Teilzeitbeschäftigten, Lehrlingen, geringfügig Beschäftigte oder Ferialpraktikanten der Fall. Diese bekommen für ihre bezahlten Sozialversicherungsbeiträge mit der ANV einen Sozialversicherungsbonus.

Kindermehrbetrag

Wenn Sie Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben oder der Familienbonus Plus sich nicht in Höhe von mindestens 550 Euro pro Kind auswirkt, haben Sie eventuell Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Dazu müssen folgende Punkte zutreffen:

Der Kindermehrbetrag beträgt bis zu 550 Euro jährlich pro Kind und wird Ihnen als Negativsteuer ausbezahlt. Mit dem Kalenderjahr 2024 wurde er auf 700 Euro pro Kind und pro Jahr erhöht.

Hinweis von der Steuerberaterin: "Der Kindermehrbetrag muss nicht beantragt werden. Falls er zusteht, wird er bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt, wenn durch Ausfüllen des Punktes 5.2 im Formular L 1 bestätigt wird, dass kein Ausschlusskriterium vorliegt."

Alleinverdienende

Der Alleinverdienerabsetzbetrag kann im Nachhinein mit der ANV beantragt oder während es Kalenderjahres jeden Monat automatisch von der Lohnsteuer abgezogen werden. Er steht Ihnen zu, wenn eine der drei Voraussetzungen erfüllt wird:

1. Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin haben mindestens ein Kind und mehr als sechs Monate im Jahr Anspruch auf Familienbeihilfe.

2. Sie waren mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft.

3. Die Einkünfte Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners überschreiten im Kalenderjahr den Grenzbetrag von 6312 Euro nicht (2024 Erhöhung auf 6937 Euro)

Wie hoch ist der Alleinverdienerabsetzbetrag für das Jahre 2023?

Hinweis von der Steuerberaterin: "Wenn Sie eine ANV machen, müssen Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag auch dann beantragen, wenn er bereits monatlich von der Lohnverrechnung berücksichtigt wird. Ansonsten kann es zu einer Rückzahlung kommen."

Alleinerziehende

Mit dem Alleinerzieherabsetzbetrag werden Alleinerziehende genauso entlastet wie Alleinverdienende durch den Alleinverdienerabsetzbetrag. Die Beträge und Antragsmöglichkeiten sind identisch. Als alleinerziehend gilt, wer im Kalenderjahr mehr als sechs Monate nicht verheiratet ist, ohne Partner lebt und für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht.

Unterhaltszahlende

Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben und Unterhalt zahlen, haben Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB). Der UHAB beträgt für 2023 monatlich:

Unterhalt für Kinder im Ausland

Lebt das Kind ständig in einem EU-Mitgliedsstaat, einem EWR-Staat oder in der Schweiz, wird die Höhe des Unterhaltsabsetzbetrages, des Familienbonus Plus, des Kindermehrbetrages, des AVAB und des AEAB aufgrund eines EUGH-Urteils nicht mehr an das Kaufkraftniveau des jeweiligen Landes angepasst.

Ist das Kind hingegen nur vorübergehend für ein Auslandssemester bzw. Studium im Ausland oder absolviert es eine andere Berufsausbildung im Ausland, dann bleibt für die oben angeführten steuerlichen Zwecke der Wohnsitz in Österreich.

Lebt das Kind ständig außerhalb dieser Staaten, steht kein Steuerabsetzbetrag zu. Die Unterhaltszahlungen können aber als außergewöhnliche Belastung mit 50 Euro pro Monat und Kind – ohne Abzug eines Selbstbehaltes – geltend gemacht werden.

Außergewöhnliche Belastungen

Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehenden

Alleinerziehende können Kinderbetreuungskosten bis zur Vollendung der allgemeinen Schulpflicht als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt geltend machen.

Kosten für einen Kindergarten, eine Tagesmutter, ein Internat, ein Tagesheim, ein Kindermädchen oder eine Haushaltshilfe stellen dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn sie aufgrund der Berufstätigkeit einer Alleinerzieherin oder eines Alleinerziehers erforderlich sind.

Auswärtige Berufsausbildung

Wenn das Kind außerhalb Ihres Wohnortes eine Schule besucht, ein Studium absolviert oder eine Lehre macht, können Eltern unter bestimmen Voraussetzungen einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen.

Hinweis der Steuerberaterin: "Wenn etwa die Berufsschule mehr als 25 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt und ein Internat besucht wird, gilt das als auswärtige Berufsausbildung."

Voraussetzungen für en Steuerfreibetrag:

Der Freibetrag beträgt 110 Euro monatlich für jeden angefangenen Ausbildungsmonat. Erstreckt sich die Ausbildung über das ganze Kalenderjahr, erhalten die Eltern den Freibetrag auch für die Ferienzeit.

Behinderung eines Kindes

Hat das Kind eine Behinderung von unter 25 Prozent, können Eltern die tatsächlichen krankheitsbedingten Aufwendungen abschreiben. In diesem Fall werden die Ausgaben mit Selbstbehalt berücksichtigt.

Muss ein Kind eine ärztlich verordnete Diät einhalten, gibt es einen monatlichen Freibetrag mit Selbstbehalt. Für folgende Krankheiten gibt es monatliche Freibeträge:

Kosten für Zahnspangen, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder Medikamente sowie Arzt- und Krankenhaushonorare oder sonstige Krankheitskosten der Kinder können, soweit sie nicht von Versicherungen ersetzt werden, mit dem Zusatzformular L1k beantragt werden.

Bei einer Behinderung zwischen 25 und 49 Prozent stehen Jahresfreibeträge zwischen 124 Euro und 401 Euro zu, die durch den Selbstbehalt nicht gekürzt werden. Zusätzlich können behinderungsbedingte Krankheitskosten, Ausgaben für Hilfsmittel (etwa Sehhilfen, Hörhilfen, Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung) und Heilbehandlungen sowie das Schulgeld für eine Behindertenschule ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden.

Hat das Kind eine Behinderung von mindestens 50 Prozent, haben Eltern die Wahl einen monatlichen Freibetrag von 262 Euro geltend zu machen, oder die tatsächlichen Kosten. Zusätzlich zum Freibetrag können folgende Dinge abgesetzt werden:

Hinweis von der Steuerberaterin: "Belege für Aufwendungen müssen sieben Jahre lang aufbewahrt werden; so lange können sie vom Finanzamt angefordert werden." (Nadja Kupsa, 26.4.2024)