Leeres Klassenzimmer
Die Grundlagen des derzeitigen Sonderschul-Lehrplans stammen aus den 1960er-Jahren (Symbolbild).
APA/dpa/Arne Dedert

Wien – Nach Volks- und Mittelschulen sowie den AHS-Unterstufen bekommen auch die Sonderschulen modernere Lehrpläne. Ab 2025/26 sollen auch dort kompetenzorientierte Lehrpläne gelten, diese sollen zudem an jene der Volks- und Mittelschule sowie AHS-Unterstufe angepasst werden. Die Entwürfe hat das Bildungsministerium am Donnerstag in Begutachtung geschickt. Bisher ist der Lehrplan der Sonderschule als Anhang des Volksschullehrplans verankert, seine Grundlagen stammen aus den 1960ern.

In den neuen Lehrplänen sind für Kinder und Jugendliche mit Behinderung die gleichen Lehrinhalte wie an Volks- und Mittelschule vorgesehen. Das Schwierigkeitsniveau und die didaktischen Grundsätze sollen allerdings angepasst und die Förderschwerpunkte flexibler werden, sodass diese besser auf den Bedarf der jeweiligen Schülerinnen und Schüler abgestimmt werden können. Die Anpassung der Sonderschul-Lehrpläne an die anderen Lehrpläne der ersten bis achten Schulstufe soll laut Ressort auch die Organisation an den Schulen erleichtern.

Angepasste Schulbücher ab 2024/25

Der sonderpädagogische Förderbedarf wird unterteilt in die Bereiche Sehen/Blindheit, Hören/Kommunikation, Motorik/Bewegung und emotional-soziale Entwicklung. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich kognitive Entwicklung wurde ein eigenständiger Lehrplan entwickelt.

Im kommenden Schuljahr sollen zunächst die Schulbücher angepasst und Lehrerfort- und -weiterbildung zu den neuen Lehrplänen angeboten werden. Im Herbst 2025 soll dann die Umsetzung der modernisierten Lehrpläne beginnen.

Zuletzt (2021/22) gab es laut Statistik Austria knapp 30.000 Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Beeinträchtigung oder Behinderung dem Unterricht nur mit besonderer Förderung folgen können. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) können generell oder in Teilen nach den Lehrplänen der Sonderschule unterrichtet werden, und zwar entweder an separaten Sonderschulen oder gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung in Volks-, Mittel- und polytechnischen Schulen oder in AHS-Unterstufen. (APA, 23.5.2024)