Bild nicht mehr verfügbar.

Buchinger und Kdolsky berücksichtigten einige Verbesserungsvorschläge für den Reformentwurf.

Foto: AP/Zak
Wien - Sozialminister Erwin Buchinger und Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky haben am Mittwoch nach dem Ministerrat die Details der zuvor beschlossenen Gesundheitsreform erläutert. Die bei den Ärzten besonders umstrittene Kündigungsmöglichkeit der Kassenverträge nach fünf Jahren bleibt demnach bestehen, wird allerdings nun explizit als Qualitätssicherung bezeichnet. Abgesagt wurde vorerst die umstrittene Patientenquittung. Sollten die geplanten Verhandlungen mit der Pharmawirtschaft scheitern, hält Kdolsky auch Zwangsrabatte für möglich.

Qualitätskriterien

Die Kündigung der Kassenverträge einzelner Ärzte nach fünf Jahren wird es laut Kdolsky ausschließlich dann geben, wenn bestimmte Qualitätskriterien nicht eingehalten werden. Diese sollen vom Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen festgelegt werden und keine ökonomischen Ziele enthalten, wie die Ministerin versicherte. Grundsätzlich verteidigte sie die Kündigungsmöglichkeit: Eine "Pragmatisierung" gebe es auch in anderen Bereichen nicht.

Gefragt nach der Gefahr eines Streiks durch die Ärzteschaft meinte Buchinger, sobald die Ärzte die Ministerrats-Vorlage beurteilen, würden sie erkennen, dass man sehr viele Anregungen aufgenommen habe. Grundsätzlich sprach der Minister von einem "guten Paket", das auch den Kritikpunkten bei der geplanten Umwandlung des Hauptverbandes in einen Holding entgegengekommen sei - hier verwies er u.a. auf das Stimmrecht der Spartenobleute.

Patientenquittung verschoben

Abgesagt wird vorerst die Einführung der umstrittenen "Patientenquittung". Sie soll laut Kdolsky erst dann (durch Verordnung der Gesundheitsministerin) kommen, wenn sie technisch machbar ist. Bis dahin werde man die jetzt jährlich ausgeschickte Leistungsinformation der Sozialversicherung an die Versicherten ausbauen.

Die "Aut-Idem"-Regelung wird beibehalten. Allerdings betonte Kdolsky, dass hier schon jetzt mehrere Ausnahmen vorgesehen sind: Wenn der Arzt aus "patientenorientierten Gründen" nur ein bestimmtes Medikament verschreiben kann, darf er das auch künftig machen. Wenn er mittels Computerprogramm selbst das günstigste, wirkstoffgleiche Medikament wählen kann, darf er das ebenfalls tun. Ansonsten entscheidet der Apotheker über das günstigste Medikament mit gleichem Wirkstoff.

Schiedsgericht für Vertragsverhandlungen

Sollten die Vertragsverhandlungen zwischen Ärzten und Sozialversicherung scheitern, soll über den Streit ein Schiedsgericht entscheiden. Sollte auch hier keine Entscheidung fallen, wären auch Einzelverträge mit den Ärzten möglich. Kdolsky hält das allerdings nur für eine theoretische Möglichkeit: "Ich bin sicher, dass wir von diesem Mittel nie gebrauch machen müssen."

Mögliche Zwangsrabatte für die Pharmaindustrie kann es laut Kdolsky künftig geben, wenn die entsprechenden Gespräche mit der Wirtschaft nicht das gewünschte Ergebnis bringen. Auf eine konkrete Zahl wollte sie sich aber nicht festlegen. (APA)