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Laut Steuerrecht ist eine Vorsorgewohnung eine Eigentumswohnung, die zum Zweck der Vermietung und Verpachtung erworben wird. Durch die Vermietungsabsicht einer Vorsorgewohnung können die 20% Umsatzsteuer, die mit dem Ankauf einer Wohnung verbunden sind, vom Finanzamt zurück geholt werden. Voraussetzung dafür ist, dass man die Wohnung über 20 Jahre vermietet bzw. die Absicht dessen nachweisen kann. Hierfür muss dem Finanzamt eine Planrechnung vorgelegt werden.