Die nun publik gewordenen Informationen zum Fall des türkischen Staatsbürgers Soner Ö., der Anfang Februar den Leiter der Dornbirner Sozialabteilung getötet hat, bestärken vor allem einen Eindruck: dass diese Causa als Anlass für strengere Gesetze gegen kriminelle Ausländer völlig ungeeignet ist – und für eine verfassungsändernde Sicherungshaft für "gefährliche Asylwerber", wie die Bundesregierung sie plant, erst recht.

Vielmehr geht es in Zusammenhang mit dieser Tat – die der Täter als Rache an jenem Mann bezeichnet, der sein früheres Leben in Österreich zerstört habe – um das Ernstnehmen von Zuspitzungsrisiken. Ö. stand wegen des Auszahlens seiner Grundversorgungsleistung just jenem Beamten gegenüber, der 2009 seine Abschiebung aus Österreich veranlasst hatte. Das wäre vermeidbar gewesen.

Auch handelt der Fall vom Übergehen bestehender Gesetze durch Asylbehörden und Polizei. Der seit vergangenem Herbst bestehende Schubhafttatbestand wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hätte in Ö.s Fall mit großer Wahrscheinlichkeit gegriffen.

Schließlich dreht sich die Causa auch um den generellen Umgang mit straffälligen Nichtösterreichern, die ihr Leben großteils hierzulande verbracht haben. Sie abzuschieben – oder sie auszubürgern, wie es jetzt mit IS-Kämpfern geschehen soll – erscheint konsequent. Der Preis dafür kann eine hasserfüllte Rückkehr mit fatalen Folgen sein. (Irene Brickner, 27.3.2019)