Die gute Nachricht für all jene, die sich schon nach einem Friseurbesuch oder einer Maniküre sehnen, ist: Ab kommendem Montag ist das wieder möglich. Eintritt erlangt aber nur, wer einen negativen Corona-Test vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dann heißt es: FFP2-Maske rauf, waschen, schneiden, föhnen.

Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure, freut sich prinzipiell über das Aufsperren nach der langen Pause. Ihn stört aber, dass viele Fragen noch offen sind. So ist etwa noch nicht geklärt, ob sich Friseure auch an die neue 20-Quadratmeter-Regelung pro Kunde halten müssen. Das würde es vor allem kleineren Salons erschweren, Kunden gewinnbringend zu servicieren.

In Corona-Zeiten ist auch der Termin beim Friseur mit einigem Aufwand verbunden. Die Eintrittskarte ist der negative Antigentest oder PCR-Test.
Foto: Robert Newald

Dass die Friseure nun im ersten Schwung der Lockdown-Lockerungen dabei sind, hält Eder für ein gutes Zeichen. Entschieden werden musste es aber ganz schnell. "Innerhalb von zehn Minuten musste ich am Sonntag entscheiden, ob die Innung, die 900 Friseure vertritt, bei den Vorgaben mitmacht. Gelinge die Strategie aus Reintesten und Maske, sei sie auch die Vorgabe für andere Branchen.

Offene Forderungen

Frei von Ärger ist Eder aber nicht. Der Innungsmeister versteht nicht, dass es nicht möglich ist, dass Friseure den Kunden Selbsttests anbieten– also etwa jene Tests, die Schüler ab kommendem Montag durchführen müssen. "Wenn die Regierung vorhat, Eintrittstests zu machen, muss sie auch in der Lage sein, Selbsttests zu organisieren", hält Eder an seiner Forderung für die Branche fest.

Derzeit hapere es daran, dass die Selbsttest-Ergebnisse nicht akzeptiert würden. Die Kunden seien besorgt. Viele fragten bei ihren Friseuren schon an, ob ihr Test überhaupt noch gelte, wenn sie öffentlich von der Teststraße zum Friseur fahren müssten. Rund eine Million Kunden zählen Österreichs Friseure im Jahr. Mit Selbsttests wären das rund eine Million Ergebnisse, die beitragen, Aufschluss über das Infektionsgeschehen zu erlangen.

Kein Test bis 10 Jahren

Fix ist jedenfalls, dass Kinder bis zum 10. Lebensjahr ungetestet die Haare geschnitten bekommen. Eine FFP2-Maske müssen sie aber tragen. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr bekommen ohne Maske und ohne Test einen neuen Look. Für deren Begleitperson gibt es noch keine fixe Regelung, da in den bisherigen Verordnungen immer nur von Kunden gesprochen wird. Eder geht aber davon aus, dass Begleitpersonen ungetestet, aber mit Maske ihre Kinder begleiten dürfen.

Dass die Salons öffnen, sei hoch an der Zeit, denn viele Friseure sein im Lockdown mobil geworden und hätten privat die Haare geschnitten.

Nach Wochen wieder zum Friseur – das wollen vermutlich manche einigermaßen dringend.
Foto: APA/HARALD SCHNEIDER

Für den Besuch bei der Kosmetikerin, im Nagelstudio, beim Fußpfleger, Tätowierer oder beim Masseur gelten dieselben Regeln wie beim Friseur. Kunden, die bereits eine Corona-Erkrankung überstanden haben, kommen ohne Test aus. Allerdings müssen sie diesen Nachweis erbringen. Stellt sich die Frage, ob es den Grundsätzen des Datenschutzes entspricht, dass sie dies mit einer entsprechenden Bescheinigung belegen müssen. Gerald Trieb ortet dabei kein datenschutzrechtliches Problem. Für Genesene sei es ein Privileg, dass sie sich auf die Ausnahme stützen können. Sie hätten auch die Wahl, sagt der Datenschutzrechtsexperte der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Knyrim Trieb. Will jemand keine personenbezogenen Daten preisgeben, könne er sich testen lassen – in Pandemiesituationen zumutbar, so Trieb.

Anders sieht das Hans Zeger von der Arge Daten. Gesundheitsdaten – also sowohl Angaben zu Infektionen, als auch zu Testergebnissen, würden einem strengen gesetzlichen Regime mit abschließend aufgezählten Verwendungsmöglichkeiten, unterliegen, so Zeger. Dazu zählen: Freiwilligkeit der Betroffenen, weil sie sich Heilung/Behandlung erwarten; unbedingt notwendige Abrechnungsinformationen, sowie ausdrückliche gesetzliche Vorgaben um etwa das staatliche Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten. Erstere beiden würden nicht zutreffen, eine ausreichend gesetzliche Ermächtigung gäbe es nicht. "Offenbar will sich die Regierung – wieder einmal – an klaren Bestimmungen vorbei schummeln und meint, man gehe ja freiwillig zum Friseur und würde daher die verlangten Gesundheitsdaten auch freiwillig hergeben. Eine klassische verbotene Kopplung" urteilt Zeger.

Verrat an der Gastrobranche

Michael Fürtbauer hält indes die Gefasstheit, mit der die Branchenvertreter der Gastronomie darauf reagierten, dass Restaurants und Cafés noch nicht aufsperren dürfen für "unfassbar". "Für uns war klar, dass der Februar für uns geschlossen bleiben wird", hatte der Spartenobmann in der Wirtschaftskammer, Mario Pulker, der APA erklärt. Fürtbauer ist empört: "Das ist ein unfassbarer Verrat an den Gastronomen. Wenn nicht einmal der oberste Interessenvertreter der Gastronomen ein Ende des Gastro-Lockdowns fordert, dann gute Nacht", poltert der Sprecher der Freiheitlichen Wirtschaft in einer Aussendung.

Auch die Hotellerie bleibt Corona-bedingt gesperrt. Nach ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer fordert auch Robert Seeber, WKO-Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, im Zuge der von der Regierung angekündigten Evaluierung am 15. Februar auch für seine Branche Öffnungsperspektiven. "Viele unserer Unternehmen, etwa in der Hotellerie, brauchen längere Vorlaufzeiten von etwa zwei Wochen, um sich für das Öffnen vorbereiten zu können", so Seeber.

Weiter ist hier der Handel, der unisono die Öffnungsschritte am 8. Februar begrüßt. Der Preis dafür: die Beschränkung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche, FFP2-Masken-Pflicht und ein Abstand von mindestens zwei Metern, der einzuhalten ist. Die gut 22.000 Geschäfte sind laut Handelsvertretern gerüstet, "um ein geordnetes Aufsperren und ein sicheres Einkaufen zu ermöglichen". Für manche kommt die Öffnung zu spät. Die französische Modekette Pimkie ist insolvent. Ein Sanierungsplan wird nicht angestrebt, ganz dichtmachen will man den Laden aber nicht: Den Onlinehandel will man weiterführen. (Bettina Pfluger, Regina Bruckner, 3.2.2021)

Anmerkung: Für Kinder gilt beim Eintrittstesten bis zehn das Testergebnis der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten, ab dem Alter von zehn Jahren brauchen Kinder ein eigenes Testergebnis – nicht wir ursprünglich im Artikel erklärt, ab dem Alter von 14 Jahren.