Am vorigen Donnerstag betrat die Regierung Neuland: Es brauchte erstmals in der österreichischen Geschichte den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und einen von ihm genehmigten Exekutionsantrag, damit ein Minister Unterlagen an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss liefert. Was sagt der Chef der Finanzprokuratur dazu, der das Finanzministerium berät?

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Wolfgang Peschorn erklärt, dass das Finanzministerium mit dem U-Ausschuss eine gemeinsame Lösung für die Aktenlieferung habe finden wollen.
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STANDARD: Finanzminister Gernot Blümel wusste seit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 3. März, dass er die vom Ibiza-U-Ausschuss verlangten Akten liefern muss. Sie sehen ein "rechtliches Dilemma". Wo ist das, wenn es gilt, ein VfGH-Erkenntnis umzusetzen?

Peschorn: Das Ministerium muss dem U-Ausschuss grundsätzlich Dokumente und Urkunden vorlegen, die vom Untersuchungsgegenstand erfasst sind. Gemäß Entscheidung vom 3. März muss es aber gesamte E-Mail-Postfächer vorlegen, und es ist denklogisch, dass in diesen auch Mails sein müssen, die nicht Untersuchungsgegenstand sind. Das ist das rechtliche Dilemma, zumal auch in der Verfassung steht, dass sich Untersuchungsausschüsse mit einem bestimmten Untersuchungsgegenstand beschäftigen. Es geht also um die Kontrolle der Vollziehung in einem konkreten Untersuchungsgegenstand.

STANDARD: Das alles ist nicht neu, und bisher hat es noch nie einen Exekutionsantrag und Einbindung des Bundespräsidenten gebraucht.

Peschorn: Es gibt aber schon viele VfGH-Entscheidungen zu Meinungsverschiedenheiten im laufenden U-Ausschuss, die vom 3. März gehört dazu. Die pauschale Vorlage eines gesamten E-Mail-Postfaches ist bis jetzt meines Wissens noch nie verlangt worden.

STANDARD: Hat das Finanzministerium schlecht begründet, warum es manche Unterlagen mangels "abstrakter Relevanz", wie das heißt, nicht liefern möchte?

Peschorn: Der VfGH ist zur Ansicht gekommen, das Ministerium sei seiner Begründungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Das muss man respektieren.

STANDARD: Seit 3. März wäre viel Zeit geblieben zu liefern. Wann wurden Sie als Anwalt eingeschaltet?

Peschorn: Nach dem 3. März. Ich wollte das Dilemma lösen und habe vorgeschlagen, dem U-Ausschuss anzubieten, alle Nachrichten und Daten in einen Datenraum einzuliefern und gemeinsam mit U-Ausschuss und IT-Spezialisten vom U-Ausschuss gewählte Suchbegriffe einzugeben und die Treffer vorzulegen. Das hätte eine Win-win-Situation gebracht: Man hätte zielgerichtet das finden können, was dem U-Ausschuss wichtig ist, auf der anderen Seite wäre sichergestellt gewesen, dass nichts dabei ist, was nicht zum Untersuchungsgegenstand gehört. Und die Informationen wären viel, viel früher im U-Ausschuss gelandet. Der endet am 15. Juli – und daraus entsteht immer mehr ein Zeitproblem.

STANDARD: Sie orten auch ein "politisches Dilemma". Wo?

Peschorn: In dieser Zeittangente und darin, dass Entscheidungen, die rechtliche Folgen haben, natürlich von politischen Überlegungen getragen oder überlagert werden. Da vermischt sich Sachlich-Juristisches mit Politischem, und was da rauskommt, sehen wir grade: Dem einen liegen die – wie er meint, untersuchungsrelevanten – Unterlagen nicht rechtzeitig vor, der andere ist für die Öffentlichkeit einer, der nicht kooperiert – obwohl er im Kern versucht, einen Rechtsstandpunkt zu verteidigen, der das durchaus wert ist. Es wäre gut, im Zusammenhang mit parlamentarischen U-Ausschüssen in hohem Maße sachlich vorzugehen und die Emotionen zur Seite zu schieben.

STANDARD: Wann haben Sie dem U-Ausschuss Ihren Vorschlag vorgelegt?

Peschorn: Am 19. März habe ich mich schriftlich an den U-Ausschuss gewendet, habe aber leider nie ein Antwortschreiben bekommen. Inoffiziell wurde der Vorschlag abgelehnt und dann ohne weitere Verständigung der Exekutionsantrag eingebracht. In unserer Äußerung zum Exekutionsantrag habe ich auch unser Schreiben an den U-Ausschuss beigelegt und unseren Vorschlag zur gemeinsamen Sichtung an den Verfassungsgerichtshof herangetragen. Der VfGH weiß, dass wir uns bemüht haben.

STANDARD: Er ist Ihrem Vorschlag aber nicht nähergetreten.

Peschorn: Das ist auch eine Antwort. Über dem VfGH gibt es keine Instanz mehr, und seine Entscheidungen schaffen Tatsachen, die von jedermann uneingeschränkt zu akzeptieren sind.

STANDARD: Ist zwischen 3. und 19. März nicht wertvolle Zeit vergeudet worden?

Peschorn: Der Finanzminister hat in der Zeit klar entschieden, sich mit meinem Vorschlag an den U-Ausschuss zu wenden. Aber zu einer solchen Einigung braucht es beide Seiten. Es ist bedauerlich, dass zwischen U-Ausschuss und Regierungsmitgliedern kein sachlicher Umgang möglich war, um das Dilemma aufzulösen.

STANDARD: Haben Sie erwartet, dass der VfGH Ihren Vorschlag dann aufnimmt?

Peschorn: Ich denke, dass er unserem Antrag auf Einschränkung der Exekution stattgeben und uns anhalten hätte können, das so gemeinsam umzusetzen. Jedenfalls hat das Finanzministerium alle Unterlagen vorbereitet – denn es wollte nie jemand, dass der Bundespräsident einschreiten muss. Exekution wird nur dann geführt, wenn jemand nicht leisten kann oder nicht leisten will. Das Finanzministerium war weder leistungsunwillig noch leistungsunfähig. Im Gegenteil: Die Bitte um gemeinsame Untersuchung der Daten belegt die Lieferwilligkeit.

Der damalige Innenminister Peschorn mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen im Oktober 2019.
Foto: APA/Neubauer

STANDARD: Das kam in der Öffentlichkeit aber anders rüber. Der Bundespräsident ging am Donnerstag in die Öffentlichkeit, und dann hat das Ministerium Kisten mit hunderten Aktenordnern geschickt. Darunter Zeitungsartikel und öffentlich zugängliche Studien – und das alles unter der hohen Geheimhaltungsstufe 3. Warum?

Peschorn: Das ist wohl die Reaktion darauf, dass in den gelieferten Unterlagen welche sind, die nicht zum Untersuchungsgegenstand gehören, und dass selbst bei geheim eingestuften Unterlagen erfahrungsgemäß die Gefahr besteht, dass sie in der Öffentlichkeit landen.

STANDARD: Das löst aber nicht die Geheimhaltungsstufe 3 aus. Die gilt etwa, wenn Menschenleben bedroht sind oder die öffentliche Sicherheit schwerwiegend beeinträchtigt wird. Haben Sie empfohlen, alles als hochgeheim einzustufen, sodass die Mandatare in den Keller lesen gehen müssen und nichts kopieren dürfen?

Peschorn: Ich bin damit nicht befasst worden. Die Einstufung ist zudem Sache jener Organe, die die Akten liefern, und ich habe schon darauf hingewiesen, dass die Einstufung in einem Umstufungsverfahren vom U-Ausschuss geändert werden kann.

STANDARD: Sie sagten in der "ZiB 2" des ORF, es habe sich da "leider über die letzten Monate vieles aufgebaut". Wo und bei wem? Es scheint, als wäre die ÖVP der Justiz und dem Rechtsstaat nicht sehr verbunden.

In insgesamt 30 Kartons wie diesen lieferte das Finanzministerium seine Akten an die Parlamentsdirektion.
Foto: APA/Parlamentsdirektion/Thomas Jantzen

Peschorn: Politisch äußere ich mich nicht. Im und rund um den U-Ausschuss gab es viele Aktionen und Reaktionen, und das Wasserglas ist immer voller geworden. Und dann ist das Glas übergegangen. Im konkreten Fall haben wir ab 3. März versucht, ein VfGH-Erkenntnis gemeinsam mit dem U-Ausschuss umzusetzen. Das ist nicht geglückt und hat dazu geführt, dass der VfGH seine Anordnung noch einmal deutlich wiederholt hat. Und die ist jetzt befolgt worden. Aber klar: Auch ich habe gehofft, dass es nicht eskaliert.

STANDARD: Etliche Verfassungsjuristen sehen das Vorgehen des Finanzministers höchst problematisch. Wurde die Verfassung gebrochen, gebeugt? Der Rechtsstaat beschädigt?

Peschorn: Die Verfassung hat auch dafür Regeln. Der Finanzminister hatte nicht vor, nicht zu liefern, er war lieferbereit und wollte die Entscheidung des VfGH abwarten. Zumal die Erwartung bestand, dass der VfGH auch den einvernehmlichen Weg als sinnvoll ansieht.

STANDARD: Dem U-Ausschuss fehlen auch noch E-Mails aus dem Bundeskanzleramt. Dort heißt es, es gibt die nicht, wegen regelmäßiger Löschung. Droht da die nächste Eskalation mit Exekution?

Peschorn: Ich will nicht hoffen, dass es eine weitere Eskalation gibt. Die Eskalationsstufe ist jetzt schon sehr hoch. (Renate Graber, 11.5.2021)