Als die zwölfjährige Tina und ihre Familie vor einem Jahr von Wega-Beamten nach Georgien abgeschoben wurden, sprachen Kritikerinnen von einem Aufmarsch wie bei einem "Antiterroreinsatz". Am Montag hat das Bundesverwaltungsgericht die Abschiebung nun nachträglich für rechtswidrig erklärt: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) habe das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA).
Foto: Matthias Cremer

Der Fall Tina steht exemplarisch für eine lange Liste an fragwürdigen Entscheidungen des BFA. Noch im Herbst wollte die Behörde etwa Afghanen ins von Taliban regierte Land abschieben. Der Verfassungsgerichtshof lehnte das im Dezember ab.

Die aktuellen Entscheidungen zeigen, dass der Rechtsstaat funktioniert. Mittelfristig kann es aber nicht Aufgabe der Gerichte sein, alle Fehler des BFA zu auszubügeln. Das System muss von Anfang an gut funktionieren – gerade in einem derart sensiblen Bereich wie dem Fremdenrecht.

Auf mangelnde Ressourcen kann sich die Behörde seit den Aufstockungen nach 2015 jedenfalls nicht mehr berufen. Das Problem ist vielmehr der politische Wille des Innenministeriums, das Bild eines harten Asylkurses zu transportieren – auf Kosten geflüchteter Menschen und deren Kinder. Bisher hat die Regierung keine einzige Empfehlung der Kindeswohlkommission, die nach Tinas Abschiebung eingerichtet wurde, umgesetzt. Dafür wäre es nun höchst an der Zeit. (Jakob Pflügl, 22.3.2022)