Es stimmt schon: Die Wunderwaffe der direkten Demokratie ist das Volksbegehren nicht. Erst ab 100.000 Unterschriften muss das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Parlament behandelt werden – und selbst diese Auseinandersetzung bleibt völlig unverbindlich. Die vergangene Woche hat zwar gezeigt, dass Volksbegehren zahlenmäßig hinter den Erwartungen zurückbleiben können. Dennoch beleben sie den demokratischen Prozess.

Volksbegehren leisten auch abseits der Unterschriften einen Beitrag für ihre Anliegen.
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Positiv ist einerseits, dass der Zugang zu diesem Werkzeug erleichtert wurde. Online dauerte die Unterstützung für eines der Anliegen nur ein paar Minuten. So kamen auf den ersten Blick beeindruckende Zahlen an Unterschriften für die Begehren gegen Tierleid, gegen Korruption oder für die psychische Gesundheit junger Menschen zustande. Das ist sicher (auch) dem vereinfachten Prozedere zu verdanken. Gerade deswegen wäre aber wohl eine noch deutlichere Unterstützung vor allem beim brennheißen Korruptionsthema zu erwarten gewesen.

Aber Volksbegehren leisten eben auch abseits der Unterschriften einen Beitrag für ihre Anliegen. Weil ihre Unterstützerinnen und Unterstützer monatelang kampagnisierten – und auf die teils wichtigen Themen aufmerksam machten. Damit dienten diese zivilgesellschaftlich engagierten Menschen nicht nur ihrer Sache, sondern auch der Demokratie an sich. Es liegt nun am Parlament, das auch ernst zu nehmen. (Sebastian Fellner, 10.5.2022)