Abtreibungsverbote sind derzeit auf dem Vormarsch: In Polen sorgten nach einer Verschärfung des Abtreibungsrechts tragische Fälle von toten Schwangeren für Aufsehen und Protest. In den USA droht noch diesen Monat der Fall des liberalen Abtreibungsrechts durch den Supreme Court – und damit die Verhängung von De-facto-Abtreibungsverboten in vielen Bundesstaaten.

Demonstration gegen das Abtreibungsverbot vor dem Parlament in Valletta, Malta.
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Dabei gerät fast schon in den Hintergrund, dass in anderen Staaten, auch mitten in der EU, noch strengere Abtreibungsgesetze gelten. In Malta sind Schwangerschaftsabbrüche auch nach Vergewaltigung und Inzest verboten – selbst dann, wenn gar keine Überlebenschance mehr für den Fötus besteht.

Das musste eine US-Touristin am eigenen Leib erfahren: Sie kam in Malta wegen Komplikationen ins Spital. Nachdem sich ihre Plazenta teilweise von der Gebärmutter gelöst hatte und ihre Fruchtblase geplatzt war, ergab ein Ultraschall, dass das Baby nicht überlebensfähig wäre. Da das Herz des Fötus aber noch schlug, durfte keine Abtreibung vorgenommen werden.

Schwangerschaftsabbrüche sind ungefährlich, wenn sie professionell durchgeführt oder begleitet werden. Hingegen musste die Betroffene wegen einer möglichen Infektion um ihr Leben fürchten. Nach fast einer Woche Bangen konnte sie schließlich für einen Eingriff nach Spanien ausreisen.

Damit zeigt sich erneut: Abtreibungsverbote sind für Betroffene lebensgefährlich, egal ob sie ungewollt oder gewollt schwanger sind. Abtreibungen müssen als Gesundheitsleistung verfügbar sein – für alle, die eine wollen oder brauchen. (Noura Maan, 23.6.2022)