Spät, aber doch liegt sie endlich vor, die Verordnung zur Umrüstung von Gaskraftwerken und Industrieanlagen auf Befeuerungsmittel wie Öl, Kohle oder Erneuerbare. Viel bringen wird die mitten im Hochsommer mit heißer Nadel gestrickte Handlungsanleitung nicht. Denn wohl geht man pragmatisch vor, verzichtet auf aufwendige Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, sollte es hart auf hart gehen.

Niemand kann ernsthaft glauben, dass in wenigen Monaten technisch anspruchsvollste Gerätschaften für die Strom- und Industrieproduktion von Erdgas- auf Erdölbetrieb umgebaut werden können.
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Dennoch kann niemand ernsthaft glauben, dass in wenigen Monaten technisch anspruchsvollste Gerätschaften für die Strom- und Industrieproduktion von Erdgas- auf Erdölbetrieb umgebaut werden können. Daran ändert auch die in Aussicht gestellte Kostenübernahme durch die Republik Österreich nichts. Denn bis zum Frühjahr waren die Unternehmen und Stromerzeuger mit dem Gegenteil beschäftigt: Sie sollten im Lichte des Klimaschutzes den Einsatz von fossilen Brennstoffen hurtig reduzieren. Jetzt müssen sie für den Bedarfsfall ausrangierte, "schmutzige" Anlagen reaktivieren.

Graue Theorie ist auch die Verpflichtung, alle technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten zur Diversifizierung der Energieversorgung zu prüfen. Die entsprechende Erhebung des Energieregulators E-Control ist noch nicht abgeschlossen, von der Auswertung ganz zu schweigen.

Die entscheidende Frage, wer im Ernstfall wie viel Gas bekommt (oder eben nicht), bleibt wieder unbeantwortet. (Luise Ungerboeck, 25.7.2022)