Thomas Schmid packt in der Inseratenaffäre also aus und will demnächst einen Kronzeugenantrag stellen. Ob die Justiz ihm den Status verleiht, ist zwar unklar, die Staatsanwaltschaft hat im Fall von Sabine Beinschab jedoch klargemacht, dass sie der Kronzeugenregelung Leben einhauchen will. Das ist angesichts der Rechtslage auch notwendig.

Die Regelung besteht seit 2011, wurde bisher aber kaum genutzt. Grund dafür ist, dass sich Kronzeugen nie sicher sein können, ob sie tatsächlich straffrei gehen. Kronzeuge kann zudem nur werden, wer sich freiwillig und rechtzeitig den Behörden stellt. Die Staatsanwaltschaft legte diese Voraussetzungen bei Beinschab weit aus und nutzt damit ihren gesetzlichen Spielraum. Das könnte auch Thomas Schmid zugutekommen, gegen den schon lange belastende Indizien bekannt sind.

Ob Schmid zum zweiten Kronzeugen wird, liegt in den Händen der Justiz.
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Ob Schmid neben Beinschab tatsächlich zum zweiten Kronzeugen wird, liegt in den Händen der Justiz. Diese wird sich schwierigen moralischen Fragen stellen müssen: Soll Schmid, der in der Causa keine Randfigur, sondern ein zentraler Akteur gewesen ist, als Kronzeuge in sämtlichen Vorwürfen mit einer reinen Geldbuße davonkommen? Oder sollte sich sein Geständnis bloß mildernd auf eine mögliche Haftstrafe auswirken, was zukünftigen Anwärtern wenig Anreiz bieten würde?

Beide Lösungen scheinen derzeit unbefriedigend. Für künftige Fälle wäre wohl ein Mittelweg am besten: Strafmilderung für bereits bekannte Vorwürfe, Straffreiheit für neue. (Jakob Pflügl, 20.10.2022)