Bei Einmalzahlungen wie dem Klimabonus variiert die Leistungshöhe zwischen Personen mit weitgehend gleichen Lebensumständen mitunter stark, heißt es in der Analyse des Budgetdiensts.

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Der Budgetdienst des Parlaments lässt immer wieder mit kritischen Berichten und Analysen zu den Bundesfinanzen aufhorchen. Eine solche Analyse liegt nun auch zu den Einmalzahlungen vor, die während der Corona- und Teuerungskrise beschlossen wurden. Das Ergebnis: Personen mit ähnlichen Lebensumständen bekommen mitunter sehr unterschiedliche Beträge ausbezahlt.

So heißt es in der Analyse, die von den Neos in Auftrag gegeben wurde: "Bei den meisten von der Analyse umfassten Einmalzahlungen kommt es zu Sprungstellen, die dazu führen, dass die Leistungshöhe zwischen Personen mit weitgehend gleichen Merkmalen bezüglich Einkommenshöhe und Arbeitsmarktstatus stark variieren kann." Das sei im Hinblick auf das Prinzip der horizontalen Gerechtigkeit – wonach gleiche wirtschaftliche Bedingungen gleich behandelt werden sollen – problematisch.

Weiters könnten derartige Sprungstellen "mögliche verzerrende Anreizwirkungen" haben heißt es. "Beispielsweise kann durch eine Sprungstelle die Aufnahme einer Beschäftigung oder die Ausweitung des Beschäftigungsausmaßes weniger attraktiv werden."

6,8 Milliarden Euro Hilfen

In die Analyse einbezogen wurden Einmalzahlungen an Arbeitnehmerinnen und -nehmer, Arbeitslose sowie Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung bzw. der Ausgleichszulage. Während der Corona-Krise machten diese in Summe 1,4 Milliarden Euro aus, während der Teuerungskrise 5,4 Milliarden. Bisher geleistet wurden demnach:

  • Arbeitslose: fünf Einmalzahlungen von insgesamt bis zu 1.500 Euro
  • Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung: zwei Einmalzahlungen und eine Energiekostenzuschuss von insgesamt zumindest 700 Euro plus Zuwendungen für Kinder von bis zu 400 Euro pro Kind
  • Bezieherinnen und Bezieher von Ausgleichszulagen: drei Einmalzahlungen von in Summe bis zu 600 Euro plus eine von der Höhe der Eigenpension abhängige Einmalzahlung an Pensionistinnen und Pensionisten von bis zu 500 Euro pro Person
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: einmalig 500 Euro Teuerungsabsetzbetrag
  • Unabhängig von Erwerbstätigkeit oder Transferleistung: 500 Euro Klima- und Antiteuerungsbonus, Einmalzahlungen an Bezieherinnen und Bezieher von Familienbeihilfe im September 2020 in der Höhe von 360 Euro pro Kind und im August 2022 in der Höhe von 180 Euro pro Kind, 150 Euro Energiekostenausgleich pro Haushalt

Zu unterschiedlichen Leistungshöhen bei gleichen Lebensumständen kommt es laut Budgetdienst allen voran aufgrund der Kopplung an bestimmte Stichtage, eine gewisse Bezugsdauer von Transferleistungen oder Einkommensgrenzen. Als Beispiel wird etwa der Umstand genannt, dass für den Erhalt des Klimabonus an mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr eine Hauptwohnsitzmeldung vorliegen muss. Allen in der zweiten Jahreshälfte geborenen Kindern stehe er daher nicht zu. Derartige Sprungstellen gibt es laut Analyse auch in der Gruppe der Arbeitslosen sowie der Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung oder Ausgleichszulage.

Neos fordern Einschleifregelungen

Gänzlich vermeidbar seien Sprungstellen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung häufig nicht, räumt der Budgetdienst ein. Deren Beseitigung könne mit "einem hohen Aufwand" für die Verwaltung und Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen verbunden sein. Gelungen ist dies bei gewissen Zahlungen dennoch: "Beim Teuerungsabsetzbetrag und bei der Einmalzahlung an Pensionistinnen konnten Sprungstellen durch entsprechende Einschleifregelungen verhindert werden."

Auf derartige Einschleifregelungen – also dass eine Zahlung etwa mit einem Stichtag nicht ganz steht oder fällt – sei künftig zu setzen, sagte Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker am Freitag im Ö1-"Morgenjournal": "Wenn man wieder Einmalzahlungen macht, sollen diese einschleifen. Dann sollten die nicht bei einer fixen Größe aufhören."

Zusätzlich sei der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher enger zu ziehen. Die Haupterkenntnis aus der Analyse ist für Loacker, "dass ein Großteil der Zahlungen überhaupt nicht treffsicher sind, sondern Gießkannenzahlungen sind und damit Verschwendung von Steuergeld". (rach, 28.10.2022)