Die Fiaker auf dem Salzburger Residenzplatz erhitzen seit Jahren die Gemüter. Das Landesverwaltungsgericht hat nun eine Klage abgewiesen. Hitzefrei haben die Pferde trotz einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses immer noch nicht.
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Salzburg – Die Salzburger Fiaker dürfen weiterhin mit ihren Pferden mitten auf dem Residenzplatz auf Fahrgäste warten. Das Landesverwaltungsgericht hat am Montag eine Beschwerde eines Fiakers aus Bielefeld als unbegründet abgewiesen. Der Deutsche hatte mit Unterstützung des Vereins gegen Tierfabriken geklagt. Sein Anwalt hatte argumentiert, dass für die Standplätze eigentlich ein Vergabeverfahren mit einer Ausschreibung hätte durchgeführt werden müssen. Doch das Gericht sah die Standplatzvergabe nicht als ausschreibungspflichtig an, da mit den 14 Standplätzen keine Betriebspflicht einhergehe. Es würden weder verpflichtende Anwesenheiten noch Betriebszeiten gelten.

"Hitzeferien" nicht vorgesehen

Daher handle es sich um eine zivilrechtliche Vereinbarung und nicht um einen Sachverhalt, der nach dem Vergaberecht abgewickelt werden müsste. Eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis ist nicht zulässig, heißt es in der Aussendung der Stadt.

Der Kläger kritisierte zudem, dass in den neuen Verträgen der Stadt mit den Fiakern keine "Hitzeferien" für die Pferde ab 35 Grad mehr vorgesehen seien. Das sei rechtswidrig, weil es dem Verschlechterungsverbot beim Tierschutz sowohl in EU-Rechtsvorschriften als auch in der Bundes- wie der Landesverfassung widerspreche. Dazu merkte das Gericht an, dass Staatszielbestimmungen wie der Tierschutz keine subjektiv-öffentlichen Rechte einer Antragstellerin darstellen würden, sondern vom Gesetzgeber umzusetzen seien. Die Grüne Bürgerliste fordert Bürgermeister Preuner auf, den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss zu Hitzefrei für Fiakerpferde endlich umzusetzen. (ruep, 8.5.2023)