Ab Juli ändert sich für all jene, die eine Mietwohnung suchen, einiges: Dann fällt für sie keine Provision an den Makler mehr an, die bis zu zwei Monatsmieten und damit eine stolze Summe betragen darf. Das Bestellerprinzip legt fest, dass die Provision der Auftraggeber zahlen muss – und das ist im Regelfall der Eigentümer der Wohnung.

Ab Juli sparen sich Wohnungssuchende in den meisten Fällen einen ordentlichen Batzen Geld.
Ab Juli sparen sich Wohnungssuchende in den meisten Fällen einen ordentlichen Batzen Geld.
Getty Images

Auch wenn es bis zum 1. Juli noch zwei Wochen sind, ist das Bestellerprinzip auf den Immobilienplattformen teilweise bereits angekommen: "Auftraggeber bezahlt Provision", liest man hier immer öfter. Und das bestätigt auch Karina Schunker, Wohnimmobilienexpertin von EHL Immobilien: "Es gibt bei uns nur noch wenige Auftraggeber, die eine mieterseitige Provision verlangen." Besonders in Gegenden, wo das Angebot an Mietwohnungen und damit die Konkurrenz groß ist, gibt es also bereits seit etwa zwei Monaten ein vorauseilendes Entgegenkommen an Wohnungssuchende.

Im höherpreisigen Segment oder in Lagen, wo das Angebot überschaubar ist, wird aber laut Schunker sehr wohl noch Provision von den Mieterinnen und Mietern verlangt. Eigentümerinnen und Eigentümer seien gut vorbereitet auf die neue Situation – "daher ist ihnen bewusst, dass sie für unsere Dienstleistung jetzt bezahlen müssen". 

Keine "Einpreisung" erwartet

Auch die Mieterinnen und Mieter seien in puncto Bestellerprinzip mittlerweile recht gut informiert, sagt Schunker – nachdem es Anfang des Jahres noch zu Missverständnissen gekommen war, weil manche glaubten, es gelte ab Jahresanfang. Eine Folge des Bestellerprinzips könnte laut Schunker aber sein, dass der einjährige Kündigungsverzicht nach Unterzeichnen des Mietvertrags künftig strenger ausgelegt wird. "Da wurde in der Vergangenheit oft auf Kulanz gesetzt", sagt Schunker. Das werde nun nicht mehr funktionieren.

Dass die Provision, die nun die Eigentümer zahlen müssen, in die Miete eingepreist wird, glaubt die Expertin nicht – besonders aufgrund der Inflationsanpassung der Mieten und gestiegener Betriebskosten werde es Wohnungssuchenden sonst schnell zu teuer, und Leerstand sei auch nicht gewünscht.

Abwarten oder verhandeln

Auch bei Sonja Kaspar von Otto Immobilien macht sich das nahende Bestellerprinzip schon bemerkbar: Manche Wohnungssuchende würden jetzt gleich auf den Juli warten – oder versuchen, in puncto Provision zu verhandeln. Dazu seien Eigentümerinnen und Eigentümer auch durchaus bereit.

Noch sei das Angebot an Mietwohnungen beim Maklerbüro nicht zurückgegangen – mit Juli könne es aber durchaus sein, dass manche Eigentümer es auf eigene Faust probieren wollen. "Die werden dann aber schnell merken, dass es um mehr geht, als nur die Wohnung aufzusperren", sagt Kaspar, die diese neue Zeit auch als Chance für ihre Branche sieht.

Beim Wiener Immobilienmakler Michael Pfeifer ist hingegen – noch – alles beim Alten. Die Provision zahlt hier bis Monatsende noch der oder die Wohnungssuchende, einen Rückgang der Nachfrage, weil mit der Wohnungssuche gleich auf den Juli gewartet wird, bemerkt er nicht. "Einer hat gesagt: 'Dann warte ich bis zum 1. Juli.' Ich hab geantwortet: 'Dann gibt es die Wohnung vielleicht nicht mehr'", erzählt Pfeifer.

"Pakete" für Vermieter

Im Hintergrund laufen bei Pfeifer aber bereits die Vorbereitungsarbeiten für den Juli: Er wird künftig verstärkt Pakete für Eigentümerinnen und Eigentümer anbieten, die keine Provision, dafür aber eine monatliche Gebühr in einer Höhe zwischen drei und fünf Prozent der Monatsmiete vorsehen. Im Gegenzug ist Pfeifer bei Problemen die erste Anlaufstelle für den Mieter oder die Mieterin. Ziel sei eine "umfassende Mieterbetreuung, die auch zum Wohle der Mieter ist".

Künftig bietet Pfeifer auch unterschiedliche Pakete für Wohnungssuchende, die beim Makler beispielsweise ihren privaten Mietvertrag überprüfen lassen können. "Die Makler, die schon fundiert am Markt unterwegs sind, werden mit dem Bestellerprinzip kein Problem haben", sagt er. Anders schaue die Sache für Glücksritter aus.

Für Wohnungssuchende gilt in den nächsten zwei Wochen jedenfalls noch: genau schauen, wie die Provision geregelt ist. Denn wer jetzt noch eine Wohnung anfragt und dann das Formular unterzeichnet, das der Makler oder die Maklerin vor dem Tätigwerden durchschickt, wird die Provision auch bezahlen müssen, wenn der Mietvertrag erst nach dem 1. Juli unterzeichnet wird. (Franziska Zoidl, 15.6.2023)