Ende Juni müssen im Altbau jedes Jahr die Betriebskosten ausgehängt werden – und wenig später veröffentlicht die Mietervereinigung Jahr für Jahr ihren Betriebskostenspiegel, aus dem die stärksten Kostentreiber hervorgehen. Der einzige Haken: Der Spiegel basiert auf den Zahlen des vorvergangenen Jahres – aktuell also von 2021 –, weil als Grundlage Abrechnungen herangezogen werden, die von der Mieterschutzorganisation überprüft wurden. Die wohl starken Erhöhungen der Betriebskosten aus dem Vorjahr fließen also noch nicht in diese aktuellen Zahlen ein.

Ein genauer Blick auf die Betriebskosten-Abrechnung kann sich auszahlen.
Ein genauer Blick auf die Betriebskosten-Abrechnung kann sich auszahlen.
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Im Corona-Jahr 2021 sind die Betriebskosten vergleichsweise moderat um 1,3 Prozent von 2,24 auf 2,27 Euro netto pro Quadratmeter und Monat gestiegen – der Anstieg lag damit deutlich unter der Inflation, die damals 2,8 Prozent betrug. Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung betrugen die Netto-Betriebskosten durchschnittlich 159 Euro monatlich, 2020 waren es noch 157 Euro. Mit 2,3 Prozent sind Liftkosten am stärksten gestiegen, gefolgt von Versicherungsprämien und Reinigungskosten mit jeweils rund 1,5 Prozent.

Rechnungen überprüfen

Die Mietervereinigung kritisiert, dass allein Verwaltungshonorare und Versicherungsprämien mehr als ein Drittel der Betriebskosten ausmachen. Das sei unfair, weil dafür eigentlich der Hauseigentümer aufkommen müsste, heißt es in einer Aussendung. Was zu den Betriebskosten gehört und was nicht, ist im Altbau gesetzlich geregelt.

2022, für das nun also seit kurzem die Betriebskosten-Abrechnungen vorliegen, dürften die Betriebskosten laut Einschätzung der Mietervereinigung deutlich kräftiger gestiegen sein. Bei den Abrechnungen, mit denen Mieterinnen und Mieter bisher zu Überprüfungen gekommen sind, sehe man einen "starken Anstieg", sagt Martin Ucik von der Mietervereinigung, etwa beim Verwaltungshonorar und den Versicherungsprämien. Es sei ratsam, die Rechnungen genau unter die Lupe zu nehmen und im Fall des Falles von Mieterschutzorganisationen überprüfen zu lassen. (red, 18.7.2023)