Ein Vorhängeschloss eines Geschäftes in der Altstadt beim letzten bundesweiten Lockdown im November 2021.
Noch sind die ausständigen Corona-Hilfen eingesperrt. Wenn sich die Regierung einig ist, kann weiter ausbezahlt werden.
APA/BARBARA GINDL

Wien/Brüssel – So easy wie in einer ersten Reaktion dargestellt dürfte die Sanierung der Causa Corona-Hilfen in Österreich eher nicht vonstatten gehen. Denn diese Sanierung ist an Vorgaben der EU-Kommission geknüpft, die eine mögliche Überförderung hintanhalten sollen. Mit der EU vereinbart wurde "ein Schadensausgleich". Damit zeichnet sich ab, dass wohl nicht alle Hilfen im Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro so pauschal ausgezahlt werden dürften, wie es geplant und üblich war. Automatisch ausgezahlt werden die beantragten Gelder sicher nicht.

Entsprechend kryptisch fiel die Reaktion des Finanzministeriums am Freitag auf Fragen des STANDARD nach den Details zur Lösung der überaus komplexen Causa aus. Wiewohl das Finanzministerium zu einzelnen Unternehmen nichts sagen darf und will, so ist doch klar, dass die anstehenden Probleme "nur mit ergänzenden Informationen seitens der Antragsteller gelöst werden können", wie seitens des Ministeriums betont wird.

Nur der tatsächliche Verlust

Auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bilanzbuchhalter und natürlich die betroffenen Unternehmen kommt damit wohl jede Menge Arbeit zu. Auf die für die Abwicklung zuständige Covid-19-Finanzierungsagentur Cofag und die Finanzämter sowieso. Letztere dürften mit Steuerprüfungen und Ergänzungsgutachten beauftragt werden. Denn die Unternehmen müssen nun den tatsächlich durch Corona-Beschränkungen und Lockdowns erlittenen Schaden nachweisen. "Maßgeblich ist, dass die jeweiligen tatsächlich aufgrund von Covid-19 eingetretenen Verluste ersetzt werden. Es wird also nur der Betrag ersetzt, der einem auch tatsächlich entgangen ist", wird seitens des Finanzministeriums betont.

Wie dieser "Schadensausgleich" in der Praxis erfolgen wird, hängt von der Ausgestaltung der dazugehörigen Verordnung ab. Sie muss vom Finanzministerium vorgelegt und zwischen den Koalitionsparteien erst koordiniert und dann von der Regierung beschlossen werden. Unternehmen können noch ausstehende Beträge in einen Schadensausgleich umwandeln beziehungsweise über andere Beihilfen erledigen, schreibt das Finanzministerium.

Eingehende Prüfungen

Klar ist damit auch: Einfach durchgewunken werden die von der EU beanstandeten Corona-Hilfen mit Sicherheit nicht mehr. Und: Überprüft werden auch bereits gewährte Corona-Hilfen, heißt es kryptisch. Dabei dürfte es insbesondere um die Corona-Stützen für miteinander verbundene Unternehmen gehen, also Betriebe, die zwar gesellschaftsrechtlich getrennt, aber durch gemeinsame Eigentümer verbunden sind. Das können Konzerne sein, aber auch Gastgewerbebetriebe, die jeden Standort als eigene GmbH führen. Sie waren aufgrund der bisherigen Covid-19-Hilfen-Verordnungen begünstigt, weil sie deutlich höhere Förderungen bekamen als Unternehmen mit mehreren Standorten, die in einer einzigen GmbH oder Aktiengesellschaft gebündelt sind.

An dieser Ungleichbehandlung hatte sich der Streit zwischen der Republik Österreich und der EU-Wettbewerbskommission entzündet. "Bei hohen Beihilfebeträgen werden jedenfalls Ex-post-Prüfungen vorgenommen werden", teilte das Finanzministerium mit. Anträge seien bis 30. September möglich und jeder werde von der Cofag geprüft. Für die noch ausständigen Anträge auf Verlustersatz III gilt diese Regel bereits. Diese letzte Corona-Förderung war deshalb ins Visier der EU-Kommission geraten, weil in Österreich Anträge bis Ende September 2022 gestellt werden konnten, obwohl der befristete Corona-Hilfen-Beihilfenrahmen bereits am 30. Juni 2022 ausgelaufen war.

Rückforderung statt Förderung

Die saloppe Aussage der Cofag-Geschäftsführung im Jänner, die Cofag werde von einer Förder- zu einer Rückforderungsagentur, bekommt dadurch einen neuen Dreh. Darüber hinaus sei sichergestellt, dass auch Drittbeihilfen angerechnet werden, heißt es seitens des Finanzministeriums. Was genau damit gemeint ist, war am Freitag nicht in Erfahrung zu bringen. "Das bringt eine faire Lösung für alle Unternehmen. Die Lösung stellt sicher, dass bei angefallenen Verlusten, z. B. im Lockdown, auch staatliche Unterstützungen ermöglicht werden." (Luise Ungerboeck, 11.8.2023)