Die Letzte Generation färbte das Wasser des Brunnens vor dem Parlament grün
Das Gericht argumentierte unter anderem mit der schnellen Auflösung der Chemikalie Uranin, die bei der Aktion verwendet wurde.
APA/LETZTE GENERATION ÖSTERREICH

Wien – Das Wiener Landesgericht hat einen Strafantrag wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung gegen die Klimaaktivistin Anja Windl sowie einen weiteren 31-jährigen Klimaschützer zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, wie der APA am Montag bestätigt wurde. Basis für den Antrag war eine Aktion der Letzten Generation beim Pallas-Athene-Brunnen vor dem Parlament am 4. Mai. Damals hatten die Aktivistinnen und Aktivisten grünen Farbstoff in den Brunnen gekippt.

Beinahe wäre es damit zum ersten Strafprozess in Wien gegen Mitglieder der Letzten Generation in Zusammenhang mit Protesten gekommen. Doch das Verfahren wurde eingestellt. Man folge dem Beschluss des Gerichts, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der APA.

Bei dem Protest der Letzten Generation Anfang Mai kam erneut der aus bereits vergangenen Aktionen bekannte Farbstoff Uranin zum Einsatz. Nach der Aktion fielen laut Gericht Gesamtkosten von 807,82 Euro für "Natursteinarbeiten" sowie eine Analyse des Wassers an. Obwohl sich der Farbstoff noch am gleichen Tag auflöste, brachte die Staatsanwaltschaft am 4. Juli einen Strafantrag wegen schwerer Sachbeschädigung gegen die beiden Aktivisten ein und warf ihnen "Verunstaltung eines öffentlichen Denkmals" vor.

Gericht erteilt Prozess eine Absage

Das Gericht erteilte einem möglichem Prozess nun eine Absage und argumentierte unter anderem mit der schnellen Auflösung der Chemikalie. "Am 4.5. wurde das Wasser im Brunnen zur weiteren Untersuchung auf Uranin beprobt. Die Probe wurde ins Labor überbracht, wobei die Probe bei Untersuchung bereits wieder klar und farblos war und keine Trübung aufwies", heißt es in dem mit 20. Juli datierten Beschluss, der der APA vorliegt.

Uranin sei zudem ein völlig unbedenklicher Stoff, der nur kurzfristig für eine Färbung des Wasser sorge, wird in dem Schreiben in Berufung auf das Laborautachten ausgeführt. "Überdies sind die verursachten Kosten gering und das Auslassen des Wassers aufgrund der völligen Unbedenklichkeit und mangels gefahrenrelevanter Eigenschaften nicht zwingend notwendig." Es sei keine schwere Sachbeschädigung erkennbar, so das Gericht.

Anwalt ortet "Versuch der Kriminalisierung" friedlicher Proteste

Windl sprach in einer Reaktion gegenüber der APA von einem "Repressionsversuch vonseiten der Staatsanwaltschaft". "Das bestätigt die Legitimität unserer Proteste in Zeiten der weltweit eskalierenden Klimakatastrophe", sagte die 26-Jährige. Ähnlich äußerte sich ihr Rechtsanwalt Clemens Lahner. Er nannte den Strafantrag "einen Versuch der Staatsanwaltschaft, eine friedliche und unschädliche Protestaktion zu kriminalisieren", und sprach von einem "Exzess", der nun durch das Gericht korrigiert worden sei.

Auf den Grund für die Einbringung eines Strafantrags angesprochen, erklärte die Staatsanwaltschaft nur in einem kurzen Statement, man sei "anderer Rechtsmeinung als das Gericht gewesen" und habe den Tatbestand für das Delikt der schweren Sachbeschädigung als erfüllt angesehen.

Die eingestellten Ermittlungen gegen Windl sind durchaus von Brisanz. Denn gegen die deutsche Studentin, die als eines der prominentesten Gesichter der Klimabewegung in Österreich gilt, läuft aktuell ein Verfahren, bei dem ihr die Ausweisung aus Österreich droht. (APA, 15.8.2023)